Zehrende Hände (Mystische Gabe): Unterschied zwischen den Versionen
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*Misslingt die Berührung fordern die '''Zehrenden Hände''' dennoch ihren Tribut und der Charakter verliert selbst 1W3 [[LE]] durch [[Schadenstypen#Lebensraub|Lebensraub]], wobei der heilende Aspekt verfällt. | *Misslingt die Berührung fordern die '''Zehrenden Hände''' dennoch ihren Tribut und der Charakter verliert selbst 1W3 [[LE]] durch [[Schadenstypen#Lebensraub|Lebensraub]], wobei der heilende Aspekt verfällt. | ||
Aktuelle Version vom 30. Januar 2025, 22:39 Uhr
Überklasse: klerikal
Art: Autorität
Voraussetzung: „Glühende Hände“; ST-Zähigkeit 1; böse Gesinnung
XP-Kosten: 1.000 XP
Beschreibung: Diese mystische Gabe ist eine der möglichen Erweiterungen der „Glühenden Hände“ und erlaubt es dem berührten Wesen Lebenskraft zu rauben statt diese zu heilen. Üblicherweise werden die Zehrenden Hände von höheren Mächten angeboten, die von ihren Anhängern besondere Ruchlosigkeit und Heimtücke erwarten.
Auswirkung:
- Der Charakter erhält zusätzlich +[PE-Wille] Autoritätspunkte zum Einsatz der „Glühenden Hände“. Ihre tägliche Auffrischung wird um den gleichen Betrag erhöht.
- Er kann nach erfolgreicher Berührung bis zu [ST-Zähigkeit] Autoritätspunkte aufwenden, um einem Lebewesen ebenso viele LE zu rauben. Dabei wird er selbst um den gleichen Betrag geheilt. Es gelten die üblichen Regeln des Magiekampfes, indem der Prinzipenrang „Offensiv“ die Angriffsfertigkeit ersetzen kann. Ein kritischer Treffer mindert die Aktionspunkte des berührten Wesens in der Folgerunde um -1. Einem wehrlosen Wesen können mit dieser mystischen Gabe also effektiv [ST-Zähigkeit] Lebenspunkte pro Runde entzogen werden.
- Misslingt die Berührung fordern die Zehrenden Hände dennoch ihren Tribut und der Charakter verliert selbst 1W3 LE durch Lebensraub, wobei der heilende Aspekt verfällt.