Grabeshand (Zauber): Unterschied zwischen den Versionen
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| − | Auf körperliche [[Untote]] hat die '''Grabeshand''' eine besondere Wirkung. Sie erleiden | + | Auf körperliche [[Untote]] hat die '''Grabeshand''' eine besondere Wirkung. Sie erleiden keine Abzüge, doch misslingt ihnen nach erfolgreicher Berührung ein [[Widerstehen (Aktion)#sekundäres Widerstehen|sekundärer Widerstandswurf]] mit {[[Seelenresistenz (Spezialisierung)|Seelenresistenz]]}, lassen sie vom Anwender ab und weichen für [1W4 + [[Rang]]] [[Runden]] vor ihm zurück, als wären sie von einem minderen Furchteffekt betroffen. Sollte der Anwender sie jedoch weiterhin angreifen, werden sie sich zur Wehr setzen. [[Untote|Körperlose Untote]] sind gegen diese Wirkung gefeit. Solange dieser [[Zauber]] wirkt ist der Anwender nicht in der Lage sich vor [[Untote]]n jedweder Art zu verbergen, sei es mit konventionellen oder magischen Mitteln. [[Auflösen (Aktion)|Beendet]] der Anwender die Wirkung vorzeitig, endet damit gegebenenfalls auch der abweisende Effekt verfrüht. |
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| − | '''[[Rückschlag]]:''' Der Anwender | + | '''[[Rückschlag]]:''' Der Anwender erleidet selbst für 1W8 Runden -1 auf [[GE-Präzision]] (1 V / 4 FP).<br> |
'''[[Leitprinzip]]:''' Offensiv <br> | '''[[Leitprinzip]]:''' Offensiv <br> | ||
'''[[Klerikale Referenz]]:''' [[Todeszyklus]]<br> | '''[[Klerikale Referenz]]:''' [[Todeszyklus]]<br> | ||
Aktuelle Version vom 30. Januar 2025, 23:28 Uhr
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Grad: I |
Schule: Edlennas; Nekromantie (Anima/Vita); Schattenmagie (Sein) |
Mit der Vollendung dieses Zaubers wird die Hand des Anwenders von einer tintenschwarzen Aura umgeben. Diese unheilvolle Energie ist imstande die Lebenskraft eines Wesens zu schädigen, wenn dem Anwender eine Berührung gelingt. Es gelten die üblichen Regeln des Magiekampfes. Lebewesen erleiden bei der Berührung 1W4 SP durch Korruption, welche direkt die Lebenskraft betrifft. Fällt eine 4 auf dem Schadenswürfel, muss das Wesen einen sekundären Widerstandswurf mit {Seelenresistenz} durchführen. Misslingt dieser, wird es von einem instinktiven Gefühl des Grauens überkommen und beginnt unweigerlich zu zittern, was einen Malus von -1 auf GE-Präzision mit sich bringt. Verlorene Attributspunkte regenerieren sich mit einer Rate von einem Punkt pro Minute.
Auf körperliche Untote hat die Grabeshand eine besondere Wirkung. Sie erleiden keine Abzüge, doch misslingt ihnen nach erfolgreicher Berührung ein sekundärer Widerstandswurf mit {Seelenresistenz}, lassen sie vom Anwender ab und weichen für [1W4 + Rang] Runden vor ihm zurück, als wären sie von einem minderen Furchteffekt betroffen. Sollte der Anwender sie jedoch weiterhin angreifen, werden sie sich zur Wehr setzen. Körperlose Untote sind gegen diese Wirkung gefeit. Solange dieser Zauber wirkt ist der Anwender nicht in der Lage sich vor Untoten jedweder Art zu verbergen, sei es mit konventionellen oder magischen Mitteln. Beendet der Anwender die Wirkung vorzeitig, endet damit gegebenenfalls auch der abweisende Effekt verfrüht.
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Erweiterung: abweisender Effekt +1 Runde (1 EP); Angriffswurf +1 (5 EP); Wirkungsdauer +1 Minute (5 EP); betrifft auch körperlose Untote (10 EP)×1 |