Lindernde Hände (Mystische Gabe): Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 23. April 2019, 12:51 Uhr
Überklasse: klerikal
Art: Autorität
Voraussetzung: Hände auflegen; ST-Zähigkeit 1
XP-Kosten: 1.000 XP × [Anzahl anderer Erweiterungen +1]
Beschreibung: Diese mystische Gabe ist eine der möglichen Erweiterungen des „Hände auflegens“ und erlaubt durch die Berührung nicht nur Wunden, sondern auch Krankheiten zu heilen. Wird sie dem Charakter zuteil, werden die anderen Erweiterungen für ihn merklich teurer. Üblicherweise werden die Lindernden Hände von höheren Mächten angeboten, denen das Wohlergehen der Sterblichen im Besonderen am Herzen liegt.
Auswirkung:
- Der Charakter erhält zusätzlich [Stufe ÷ 2] Autoritätspunkte zum „Hände auflegen“.
- Um eine Krankheit zu kurieren, kann der Charakter nun [SG des Verteidigungswurfs gegen die Krankheit ÷ 4] Autoritätspunkte aufwenden. Ist die Krankheit noch nicht voll ausgebrochen oder befindet sich der Patient bereits sicher auf dem Wege der Besserung, tritt die Genesung schon binnen 3W10 Minuten ein. Ansonsten erfolgt die Genesung binnen 2W12 Stunden. Hat der Charakter nicht (mehr) genug Autoritätspunkte zur Verfügung, verweilt die Krankheit im Körper und die aufgewandten Autoritätspunkte sind verschwendet.
- Wird diese mystische Gabe nach erfolgreicher Berührung auf einen Krankheitsüberträger angewandt, verliert er zumindest auf absehbare Zeit sein Ansteckungspotential. Handelt es sich bei der Übertragung der Krankheit um eine angeborene oder magische Fähigkeit, ist dieser Verlust allerdings nur temporär und die Fähigkeit kann nach 3W4 Runden wieder eingesetzt werden. Auch hier bestimmt die Macht des Krankheitseffeks, wie zuvor beschrieben, die notwendigen Autoritätspunkte. Der Anwender kann sich durch die notwendige Berührung nicht selbst anstecken, durch weiteren Kontakt jedoch schon.