Aufheben (Aktion): Unterschied zwischen den Versionen
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Diese [[Aktion]] dient dazu einen Gegenstand in unmittelbarer Nähe aufzuheben, beispielsweise etwas, das zu den eigenen Füßen oder auf einem nebenstehenden Tisch liegt, ohne dabei die Umgebung aus den Augen zu verlieren oder die eigene Deckung zu vernachlässigen. Ohne diese Vorsichtsmaßnahmen mindert sich der [[Zeitaufwand]] auf [1 AP / +6], ermöglicht dem Gegner jedoch gegebenenfalls einen [[Gelegenheitsangriff (Aktion)|Gelegenheitsangriff]].<br> | Diese [[Aktion]] dient dazu einen Gegenstand in unmittelbarer Nähe aufzuheben, beispielsweise etwas, das zu den eigenen Füßen oder auf einem nebenstehenden Tisch liegt, ohne dabei die Umgebung aus den Augen zu verlieren oder die eigene Deckung zu vernachlässigen. Ohne diese Vorsichtsmaßnahmen mindert sich der [[Zeitaufwand]] auf [1 AP / +6], ermöglicht dem Gegner jedoch gegebenenfalls einen [[Gelegenheitsangriff (Aktion)|Gelegenheitsangriff]].<br> | ||
| − | Wird ein [[Hilfsmittel für | + | Wird ein [[Hilfsmittel für die Spielleitung#Kampfplan|Kampfplan]] benutzt, gilt jedes direkt zum Charakter angrenzende Feld als „unmittelbare Nähe“. Befindet sich ein Gegner im gleichen Feld provoziert das '''Aufheben''' auch bei vollem [[Aufwand]] einen [[Gelegenheitsangriff (Aktion)|Gelegenheitsangriff]].<br> |
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Aktuelle Version vom 25. Juni 2023, 00:13 Uhr
Aktionsart: physische Aktion
Aufwand: 2 AP
Aktionsinitiative: +3
Diese Aktion dient dazu einen Gegenstand in unmittelbarer Nähe aufzuheben, beispielsweise etwas, das zu den eigenen Füßen oder auf einem nebenstehenden Tisch liegt, ohne dabei die Umgebung aus den Augen zu verlieren oder die eigene Deckung zu vernachlässigen. Ohne diese Vorsichtsmaßnahmen mindert sich der Zeitaufwand auf [1 AP / +6], ermöglicht dem Gegner jedoch gegebenenfalls einen Gelegenheitsangriff.
Wird ein Kampfplan benutzt, gilt jedes direkt zum Charakter angrenzende Feld als „unmittelbare Nähe“. Befindet sich ein Gegner im gleichen Feld provoziert das Aufheben auch bei vollem Aufwand einen Gelegenheitsangriff.