Auflösen (Aktion): Unterschied zwischen den Versionen
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Normalerweise kann ein Charakter jeden <u>selbst [[Wirken (Aktion)|gewirkten]]</u> magischen Effekt spontan und ohne Aufwand mit einem einzelnen Gedanken wieder aufheben. Die Art der Magie bestimmt dabei, ob es sich um eine [[mentale Aktionen|mentale]] oder [[spirituelle Aktionen|spirituelle Aktion]] handelt. Allerdings ist das spontane '''Auflösen''' an einige Bedingungen geknüpft: | Normalerweise kann ein Charakter jeden <u>selbst [[Wirken (Aktion)|gewirkten]]</u> magischen Effekt spontan und ohne Aufwand mit einem einzelnen Gedanken wieder aufheben. Die Art der Magie bestimmt dabei, ob es sich um eine [[mentale Aktionen|mentale]] oder [[spirituelle Aktionen|spirituelle Aktion]] handelt. Allerdings ist das spontane '''Auflösen''' an einige Bedingungen geknüpft: | ||
| − | *Der Charakter muss sich zum '''Auflösen''' innerhalb [[Reichweite von Effekten|Reichweite]] des Effekts befinden. | + | *Der Charakter muss sich zum '''Auflösen''' innerhalb [[Reichweite von Effekten|Reichweite]] des Effekts befinden. Erfordert ein Effekt beispielsweise eine Berührung um seine Wirkung zu entfalten, muss das Ziel auch zum '''Auflösen''' der Magie berührt werden. Erlaubt der Effekt beim [[Wirken (Aktion)|Wirken]] eine Entfernung von 100 Metern zum Ziel, so ist auch ein '''Auflösen''' auf diese Distanz möglich und kann dann auch beiläufig erfolgen. Während das [[Wirken (Aktion)|Wirken]] eines Effekts normalerweise direkte Sicht erfordert, ist dies jedoch zum '''Auflösen''' nicht notwendig. |
*Ein '''Auflösen''' außerhalb der [[Reichweite von Effekten|Reichweite]] erhöht den [[Aufwand]] drastisch auf 4 [[AP]] und erfordert eine erneute [[Magieprobe]] gegen einen [[SG]] von <nowiki>[</nowiki>[[Macht]] - 3]. | *Ein '''Auflösen''' außerhalb der [[Reichweite von Effekten|Reichweite]] erhöht den [[Aufwand]] drastisch auf 4 [[AP]] und erfordert eine erneute [[Magieprobe]] gegen einen [[SG]] von <nowiki>[</nowiki>[[Macht]] - 3]. | ||
*Der Effekt muss eine festgelegte und endliche [[Wirkungsdauer von Effekten|Wirkungsdauer]] besitzen. Dies trifft auf alle Effekte zu, deren [[Wirkungsdauer von Effekten|Wirkungsdauer]] in Runden, Minuten, Stunden etc. bemessen ist, sowie auf jene Effekte, die mittels [[Konzentration (Aktion)|Konzentration]] aufrecht erhalten werden. Letztere besitzen oftmals eine Abklingzeit bei unfreiwilligem Abbruch, können jedoch auch jederzeit sofort bewusst beendet werden. | *Der Effekt muss eine festgelegte und endliche [[Wirkungsdauer von Effekten|Wirkungsdauer]] besitzen. Dies trifft auf alle Effekte zu, deren [[Wirkungsdauer von Effekten|Wirkungsdauer]] in Runden, Minuten, Stunden etc. bemessen ist, sowie auf jene Effekte, die mittels [[Konzentration (Aktion)|Konzentration]] aufrecht erhalten werden. Letztere besitzen oftmals eine Abklingzeit bei unfreiwilligem Abbruch, können jedoch auch jederzeit sofort bewusst beendet werden. | ||
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*Effekte mit [[Wirkungsdauer von Effekten|augenblicklicher]] oder [[Permanente Magie|permanenter]] Wirkung können nicht einfach '''aufgelöst''' werden. Sie sind nach Vollenden des [[Wirken (Aktion)|Wirkens]] schlichtweg Teil der gegenwärtigen Realität. Um sie rückgängig zu machen müssen entweder entsprechende Gegenmaßnahmen durchgeführt oder mächtige [[Antimagie]] eingesetzt werden. | *Effekte mit [[Wirkungsdauer von Effekten|augenblicklicher]] oder [[Permanente Magie|permanenter]] Wirkung können nicht einfach '''aufgelöst''' werden. Sie sind nach Vollenden des [[Wirken (Aktion)|Wirkens]] schlichtweg Teil der gegenwärtigen Realität. Um sie rückgängig zu machen müssen entweder entsprechende Gegenmaßnahmen durchgeführt oder mächtige [[Antimagie]] eingesetzt werden. | ||
*Etwaige Nebenwirkungen oder Auswirkungen auf die Umgebung, wie etwa das Inbrandsetzen des Unterholzes durch einen unbedachten „[[Feuerball (Zauber)|Feuerball]]“, entziehen sich logischerweise ebenfalls dem direkten Einfluss des Urhebers und können nicht einfach so aufgehoben werden. | *Etwaige Nebenwirkungen oder Auswirkungen auf die Umgebung, wie etwa das Inbrandsetzen des Unterholzes durch einen unbedachten „[[Feuerball (Zauber)|Feuerball]]“, entziehen sich logischerweise ebenfalls dem direkten Einfluss des Urhebers und können nicht einfach so aufgehoben werden. | ||
Aktuelle Version vom 31. August 2020, 13:47 Uhr
Aktionsart: mentale oder spirituelle Aktion
Aufwand: 0 oder 4 AP
Aktionsinitiative: spontan & ggf. beiläufig
Normalerweise kann ein Charakter jeden selbst gewirkten magischen Effekt spontan und ohne Aufwand mit einem einzelnen Gedanken wieder aufheben. Die Art der Magie bestimmt dabei, ob es sich um eine mentale oder spirituelle Aktion handelt. Allerdings ist das spontane Auflösen an einige Bedingungen geknüpft:
- Der Charakter muss sich zum Auflösen innerhalb Reichweite des Effekts befinden. Erfordert ein Effekt beispielsweise eine Berührung um seine Wirkung zu entfalten, muss das Ziel auch zum Auflösen der Magie berührt werden. Erlaubt der Effekt beim Wirken eine Entfernung von 100 Metern zum Ziel, so ist auch ein Auflösen auf diese Distanz möglich und kann dann auch beiläufig erfolgen. Während das Wirken eines Effekts normalerweise direkte Sicht erfordert, ist dies jedoch zum Auflösen nicht notwendig.
- Ein Auflösen außerhalb der Reichweite erhöht den Aufwand drastisch auf 4 AP und erfordert eine erneute Magieprobe gegen einen SG von [Macht - 3].
- Der Effekt muss eine festgelegte und endliche Wirkungsdauer besitzen. Dies trifft auf alle Effekte zu, deren Wirkungsdauer in Runden, Minuten, Stunden etc. bemessen ist, sowie auf jene Effekte, die mittels Konzentration aufrecht erhalten werden. Letztere besitzen oftmals eine Abklingzeit bei unfreiwilligem Abbruch, können jedoch auch jederzeit sofort bewusst beendet werden.
- Das Auflösen von inaktiven und dauerhaften Magien ist deutlich aufwändiger, erfordert auch innerhalb der Reichweite stets eine Magieprobe und dauert mehrere Minuten. Genaueres ist den Beschreibungen dieser Magievarianten zu entnehmen.
- Effekte mit augenblicklicher oder permanenter Wirkung können nicht einfach aufgelöst werden. Sie sind nach Vollenden des Wirkens schlichtweg Teil der gegenwärtigen Realität. Um sie rückgängig zu machen müssen entweder entsprechende Gegenmaßnahmen durchgeführt oder mächtige Antimagie eingesetzt werden.
- Etwaige Nebenwirkungen oder Auswirkungen auf die Umgebung, wie etwa das Inbrandsetzen des Unterholzes durch einen unbedachten „Feuerball“, entziehen sich logischerweise ebenfalls dem direkten Einfluss des Urhebers und können nicht einfach so aufgehoben werden.