Befehl (Aktion): Unterschied zwischen den Versionen
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| − | Einem beschworenen Wesen, | + | Einem beschworenen Wesen, beispielsweise einem [[Elementare|Elementar]] oder einer [[Beschwörung#Projektion|Projektion]], einen '''Befehl''' zu erteilen, gilt als [[mentale Aktion]]. Zwar sind hier keine Gesten oder Zurufe notwendig, doch muss der Beschwörer seine Absichten klar im Geiste visualisieren, um eine eindeutige Kommunikation sicher zu stellen. Im Gegensatz zu abgerichteten Tieren kann sich der Beschwörer nämlich weder auf vorangegangenes Training verlassen, noch auf eine eine etablierte Beziehungsebene. Sollte der '''Befehl''' die Anwendung einer besonderen [[Fähigkeit]], wie beispielsweise einer [[Inhärente Magie|inhärenten Magie]] implizieren, muss der Beschwörer normalerweise noch ein [[geistiges Duell]] für sich entscheiden. Dies ist der Beschreibung des jeweiligen [[Beschwörung]]seffekts zu entnehmen. |
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Aktuelle Version vom 3. Juli 2022, 16:40 Uhr
Aktionsart: physische oder mentale Aktion
Aufwand: 1 AP
Aktionsinitiative: +10
Abgerichtete und beschworene Wesen können in verschiedensten Situationen eine wertvolle Hilfe sein. Sie im Eifer eines Kampfes zu befehligen, ihnen eindeutige Anweisungen zu geben und sie so zu spezifischen Aktionen zu veranlassen ist jedoch mit einem gewissen Zeitaufwand verbunden. Einmal erteilt wird ein Befehl eigenständig und nach bestem Vermögen befolgt, bis dieser entweder erfüllt wurde oder sich die Situation derart ändert, dass die ursprüngliche Anweisung hinfällig oder uneindeutig wird. Dann ist ein erneuter Befehl erforderlich.
Einem abgerichteten Wesen, beispielsweise einem Jagdhund oder Streitross, einen Befehl zu erteilen, gilt als physische Aktion. Hier wird mit einer knappen Geste und einem kurzen Zuruf eine zuvor antrainierte Handlung oder Verhaltensweise ausgelöst. Wie viele Befehle ein solches Wesen beherrschen kann, ist maßgeblich von seinem IN-Wissen abhängig. Für besonders anspruchsvolle, fordernde oder gefährliche Befehle ist gegebenenfalls noch eine Fertigkeitsprobe auf „Kontrolle“ {Tierart} notwendig.
Einem beschworenen Wesen, beispielsweise einem Elementar oder einer Projektion, einen Befehl zu erteilen, gilt als mentale Aktion. Zwar sind hier keine Gesten oder Zurufe notwendig, doch muss der Beschwörer seine Absichten klar im Geiste visualisieren, um eine eindeutige Kommunikation sicher zu stellen. Im Gegensatz zu abgerichteten Tieren kann sich der Beschwörer nämlich weder auf vorangegangenes Training verlassen, noch auf eine eine etablierte Beziehungsebene. Sollte der Befehl die Anwendung einer besonderen Fähigkeit, wie beispielsweise einer inhärenten Magie implizieren, muss der Beschwörer normalerweise noch ein geistiges Duell für sich entscheiden. Dies ist der Beschreibung des jeweiligen Beschwörungseffekts zu entnehmen.
Ausnahmen und Sonderfälle
- Für alle Manifestationen der schamanistischen Mediation gilt das Erteilen eines Befehls als spirituelle Aktion. Zudem wird hier niemals ein geistiges Duell verlangt.
- Mittels Magie erschaffene Wesen oder belebte Gegenstände ohne eigenen Willen können sowohl verbal als auch mental befehligt werden. Auch hier ist normalerweise kein geistiges Duell erforderlich.
- Erfordert eine Beschwörung stete Konzentration zur Aufrechterhaltung, können Befehle in deren Zuge zu Beginn der Runde erteilt und abgeändert werden. Hier ist kein zusätzlicher Zeitaufwand notwendig.
Befehle und Moral
Sollte die Moral eines abgerichteten oder beschworene Wesens versagen, ignoriert es vorangegangene Befehle und handelt nach eigenem Ermessen, meist auf den Selbsterhalt bedacht. Dann muss für jede weitere Aktion, die von diesem eigenständigen Handeln abweichen soll, ein separater Befehl erteilt werden. Wird die Moralbedingung deutlich überschritten, kann es jedoch sein, dass jedwede Befehl verweigert werden.