Durchdringender Schaden: Unterschied zwischen den Versionen
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Der '''durchdringende Schaden''' wird ermittelt, sobald der insgesamt angerichtete Schaden fest steht, also nach etwaiger Minderung des Schadens durch gelungene [[Verteidigungswürfe]]. Hat das Ziel keinen besonderen Schutz gegen den betreffenden [[Schadenstypen#Hitze|Schadenstyp]], wird der Betrag des '''durchdringenden Schadens''' schlichtweg von der [[Lebenskraft]] abgezogen, und der verbliebene Schaden normal mit der [[Ausdauer]] verrechnet. Erreicht die [[Ausdauer]] Null, geht auch der restliche Schaden auf Kosten der [[Lebenskraft]]. Besitzt ein Wesen [[Reduktion]] oder eine [[Teilimmunität (Spezialfähigkeit)|Teilimmunität]] gegen den betreffenden [[Schadenstypen#Hitze|Schadenstyp]], kann der Betrag des '''durchdringenden Schadens''' davon nicht gemindert werden. Lediglich der verbliebene Schaden wird normal abgerechnet. Ist ein Wesen jedoch völlig [[Immunität (Spezialfähigkeit)|immun]] gegen den betreffenden [[Schadenstypen#Hitze|Schadenstyp]], kann auch '''durchdringender Schaden''' nichts ausrichten. | Der '''durchdringende Schaden''' wird ermittelt, sobald der insgesamt angerichtete Schaden fest steht, also nach etwaiger Minderung des Schadens durch gelungene [[Verteidigungswürfe]]. Hat das Ziel keinen besonderen Schutz gegen den betreffenden [[Schadenstypen#Hitze|Schadenstyp]], wird der Betrag des '''durchdringenden Schadens''' schlichtweg von der [[Lebenskraft]] abgezogen, und der verbliebene Schaden normal mit der [[Ausdauer]] verrechnet. Erreicht die [[Ausdauer]] Null, geht auch der restliche Schaden auf Kosten der [[Lebenskraft]]. Besitzt ein Wesen [[Reduktion]] oder eine [[Teilimmunität (Spezialfähigkeit)|Teilimmunität]] gegen den betreffenden [[Schadenstypen#Hitze|Schadenstyp]], kann der Betrag des '''durchdringenden Schadens''' davon nicht gemindert werden. Lediglich der verbliebene Schaden wird normal abgerechnet. Ist ein Wesen jedoch völlig [[Immunität (Spezialfähigkeit)|immun]] gegen den betreffenden [[Schadenstypen#Hitze|Schadenstyp]], kann auch '''durchdringender Schaden''' nichts ausrichten. | ||
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<p class="hangingindentB">''Beispiel 2: Druide Harun entfesselt einen „[[Funkenschlag (Zauber)|Funkenschlag]]“ gegen einen Dämon. Auch dieses [[Gebet]] bietet die Erweiterung „durchdringender Schaden +5% (2 EP)“. Er erzielt 12 [[Erfolgspunkte]] bei der [[Magieprobe]] und nutzt diese für 30% durchdringenden Schaden. Der Schadenswurf ergibt eine 18. Zwar misslingt der [[Verteidigungswurf]] des Dämon, doch dank einer [[Teilimmunität (Spezialfähigkeit)|Teilimmunität]] von 50% gegen [[Schadenstypen#Blitz|Blitzschaden]] würde er trotzdem nur 9 [[SP]] erleiden. Der Betrag des durchdringenden Schadens kann jedoch nicht gemindert werden, daher verliert er zunächst 6 [[Essenz|Essenzpunkte]], die verblieben 12 [[Schadenspunkte]] werden dann halbiert, womit er nochmals 6 [[SP]] erleidet.''</p> | <p class="hangingindentB">''Beispiel 2: Druide Harun entfesselt einen „[[Funkenschlag (Zauber)|Funkenschlag]]“ gegen einen Dämon. Auch dieses [[Gebet]] bietet die Erweiterung „durchdringender Schaden +5% (2 EP)“. Er erzielt 12 [[Erfolgspunkte]] bei der [[Magieprobe]] und nutzt diese für 30% durchdringenden Schaden. Der Schadenswurf ergibt eine 18. Zwar misslingt der [[Verteidigungswurf]] des Dämon, doch dank einer [[Teilimmunität (Spezialfähigkeit)|Teilimmunität]] von 50% gegen [[Schadenstypen#Blitz|Blitzschaden]] würde er trotzdem nur 9 [[SP]] erleiden. Der Betrag des durchdringenden Schadens kann jedoch nicht gemindert werden, daher verliert er zunächst 6 [[Essenz|Essenzpunkte]], die verblieben 12 [[Schadenspunkte]] werden dann halbiert, womit er nochmals 6 [[SP]] erleidet.''</p> | ||
Version vom 24. September 2025, 21:39 Uhr
Standardmäßig wird durch magische Effekte verursachter Schaden zunächst von der Ausdauer eines Wesens abgezogen. Ob Hitze, Kälte oder Blitz, die Wirkung beruht vornehmlich auf Schmerz und Erschöpfung, nicht unmittelbaren körperlichen Wunden. Ausnahmen bilden speziell darauf ausgerichtete Effekte, wie beispielsweise Todesmagie oder Gift, welche die Lebenskraft oder Essenz direkt angreifen können, dabei jedoch im Vergleich mit andere Effekten gleichen Grades deutlich weniger Gesamtschaden anrichten. Auch Effekte, die eine Waffe oder ein Projektil oder erschaffen, die nach erfolgreichem Angriffswurf (zumindest teilweise) physischen Schaden verursachen, werden wie reguläre Waffenangriffe gehandhabt.
Manchmal sind allerdings auch andere magische Effekte so intensiv, dass zumindest ein gewisser Teil des Schadens unmittelbar die Lebenskraft bzw. Essenz betrifft oder sogar Reduktion und Teilimmunitäten überwindet. In diesem Fall spricht man von durchdringendem Schaden. Bei angeborenen magischen Fähigkeiten ist dieser Anteil als konstanter Prozentsatz vorgegeben. Bei gewirkten Zaubern, Gebeten und Talenten kann eine Erweiterung mit Hilfe von Erfolgspunkten bei der Magieprobe durchdringenden Schaden erlauben. Auch hier handelt es sich meist um einen Prozentsatz des angerichteten Schadens. Dies kann vor allem bei Effekten niedrigen Grades bedeuten, dass die Erweiterung mehrfach gewählt werden muss, um spürbare Wirkung zu zeigen. Metamagische Fähigkeiten, wie beispielsweise die arkane Klassenfähigkeit „Intensiver Zauber“, können diese Option auch Effekten hinzufügen, für die sie eigentlich nicht vorgesehen ist.
Der durchdringende Schaden wird ermittelt, sobald der insgesamt angerichtete Schaden fest steht, also nach etwaiger Minderung des Schadens durch gelungene Verteidigungswürfe. Hat das Ziel keinen besonderen Schutz gegen den betreffenden Schadenstyp, wird der Betrag des durchdringenden Schadens schlichtweg von der Lebenskraft abgezogen, und der verbliebene Schaden normal mit der Ausdauer verrechnet. Erreicht die Ausdauer Null, geht auch der restliche Schaden auf Kosten der Lebenskraft. Besitzt ein Wesen Reduktion oder eine Teilimmunität gegen den betreffenden Schadenstyp, kann der Betrag des durchdringenden Schadens davon nicht gemindert werden. Lediglich der verbliebene Schaden wird normal abgerechnet. Ist ein Wesen jedoch völlig immun gegen den betreffenden Schadenstyp, kann auch durchdringender Schaden nichts ausrichten.
Beispiel 1: Magier Alistair lässt einen „Feuerhagel“ auf zwei Orks - einen Krieger und einen Schamanen - niedergehen. Der Zauber bietet die Erweiterung „durchdringender Schaden +5% (2 EP)“. Er erzielt 6 Erfolgspunkte bei der Magieprobe und entscheidet sich diese in vollem Umfang für durchdringenden Schaden einzusetzen, also 15%. Die Feuerbälle würden 32 Schadenspunkte gegen den Krieger verursachen, davon beträfen 5 direkt dessen Lebenskraft, die restlichen 27 die Ausdauer. Der Krieger kann den Gesamtschaden jedoch durch einen gelungenen Verteidigungswurf auf 16 SP halbieren: Er verliert dank des durchdringenden Schadens dennoch 5 LE und erleidet den restlichen Schaden als 11 AU. Der Orkschamane hat durch einen Talisman eine Reduktion von 6 gegen Feuermagie. Bei ihm würden die Feuerbälle insgesamt 24 Schadenspunkte verursachen, davon beträfen 4 direkt dessen Lebenskraft, die restlichen 20 die Ausdauer. Ihm ist jedoch der Verteidigungswurf misslungen, also verliert er 4 LE sowie 14 AU.
Beispiel 2: Druide Harun entfesselt einen „Funkenschlag“ gegen einen Dämon. Auch dieses Gebet bietet die Erweiterung „durchdringender Schaden +5% (2 EP)“. Er erzielt 12 Erfolgspunkte bei der Magieprobe und nutzt diese für 30% durchdringenden Schaden. Der Schadenswurf ergibt eine 18. Zwar misslingt der Verteidigungswurf des Dämon, doch dank einer Teilimmunität von 50% gegen Blitzschaden würde er trotzdem nur 9 SP erleiden. Der Betrag des durchdringenden Schadens kann jedoch nicht gemindert werden, daher verliert er zunächst 6 Essenzpunkte, die verblieben 12 Schadenspunkte werden dann halbiert, womit er nochmals 6 SP erleidet.
Die Konsequenzen von durchdringendem Schaden können je nach Schadenstyp besonders interpretiert werden. Solche Wunden sollten stets zuletzt verheilen, also dann wenn alle regulären Schnitt-, Stich- und Platzwunden schon verheilt sind. Optional kann der SL die Heilungsrate für solche besonderen Wunden um -2 mindern und weitere Konsequenzen bestimmen.
- Durchdringender Schaden, der mittels Hitze oder Blitz verursacht wird, äußert sich in Verbrennungen. Solche Brandwunden sind äußerst empfindlich und das versengte Gewebe braucht lange um sich zu regenerieren, was zudem äußerst schmerzhaft ist. Die Spuren sind meist noch lange sichtbar, nachdem die Brandwunde bereits verheilt ist. Sind exponierte Stellen betroffen, kann der SL eine dauerhafte Minderung der Erscheinung des Charakters in Erwägung ziehen. Stirbt ein Wesen weil es einen Großteil seiner Lebenskraft durch diesen Schaden verliert, sind die Verbrennungen so intensiv, dass der Körper zu Asche zerfällt oder gänzlich zu poröser Substanz verkohlt.
- Durchdringender Schaden, der mittels Kälte verursacht wird, äußert sich in Erfrierungen, welche die Durchblutung stoppen und das Gewebe durch winzigste Eiskristalle zerstören, so dass es teilweise absterben kann. Auch hier dauert die Regeneration lange, ist jedoch anders als bei Verbrennungen nicht mit quälendem Schmerz verbunden. Vielmehr ist es ein andauerndes Taubheitsgefühl, das auch noch anhalten kann, nachdem die Erfrierung bereits verheilt ist. In besonders extremen Fällen könnte der SL auch den Verlust von Fingern oder Zehen beschließen, einhergehend mit einer dauerhaften Minderung von GE-Präzision oder GE-Agilität. Stirbt ein Wesen weil es einen Großteil seiner Lebenskraft durch diesen Schaden verliert, zersplittert es in kleinste Fragmente oder ist gänzlich zu einem spröden Eisblock erstarrt.
- Durchdringender Schaden, der von Säuren und Laugen verursacht wird, äußert sich in Verätzungen, die brennende Schmerzen, Rötung und dem Zerfraß von Gewebe mit sich bringen. Natürliche Heilung hinterlässt oftmals unschöne Narben. Diesen kann mit Heilmagie und bestimmten Heilmitteln entgegengewirkt werden. Geschieht dies nicht und war die Verätzung an exponierten Stellen, kann der SL eine dauerhafte Minderung der Erscheinung des Charakters veranschlagen. Stirbt ein Wesen weil es einen Großteil seiner Lebenskraft durch diesen Schaden verliert, ist sein Körper ist bis zur Unkenntlichkeit zersetzt und großteils verflüssigt.
- Durchdringender Schaden, den Auflösung und Verzerrung verursachen, wird als Vernichtung bezeichnet. Diese Wunden sind oftmals nicht zu sehen, bis es vielleicht zu spät ist. Das Gewebe wird im Inneren zerstört, spröde, rissig und porös. Der Schaden ist als eine Art rheumatischer Schmerz bei hastigen oder anstrengenden Bewegungen zu spüren. In extremen Fällen könnte der SL auch die dauerhafte Minderung von ST-Zähigkeit oder ST-Kraft beschließen. Auch Läuterung wirkt auf gleiche Weise bei untoten Wesen. Stirbt ein Wesen weil es einen Großteil seiner Lebenskraft durch diesen Schaden verliert, zerfällt sein Körper schlichtweg zu trockenem Staub, meist bleiben keine weiteren Überreste. In besonders gravierenden Fällen kann es sogar zum plötzlichen Bersten des Körpers kommen.
- Durchdringender Schaden, der durch Korruption verursacht wird, bezeichnet man als Verödung. Oftmals bedient sich schwarze Magie dieser grausigen Art ein Ziel zu schädigen, aber auch die ureigenen Kräfte von untoten oder dämonischen Wesen können diese Wunden hinterlassen. Verödung äußert sich im Aufreißen, Austrocknen oder Abfaulen des Gewebes, was äußerst schmerzhaft und sehr unschön mitzuerleben ist. Hier kann der SL ähnlich wie bei Verbrennungen oder Verätzungen verfahren, wenn exponierte Stellen wie das Gesicht betroffen sind. Stirbt ein Wesen weil es einen Großteil seiner Lebenskraft durch diesen Schaden verliert, ist sein Körper völlig verdorrt und dadurch oftmals in unnatürlicher Pose verzerrt.
- Durchdringender Schaden, der durch psychische und unspezifische magische Energie sowie Lebensraub verursacht wird, hinterlässt meist keine sichtbaren, äußeren Spuren. Man bezeichnet diese Verletzungen als Schock, sie äußern sich in dumpfen Schmerzen am ganzen Körper sowie stechenden Kopfschmerzen. Solange bis der Schaden verheilt ist muss das Wesen mit diesen Schmerzen zurecht kommen. In besonders extremen Fällen könnte der SL auch die dauerhafte Minderung von IN-Verstand oder WA-Intuition beschließen. Stirbt ein Wesen weil es einen Großteil seiner Lebenskraft durch diesen Schaden verliert, erliegt es inneren Blutungen an Organen und Gehirn. Oftmals tritt Blut aus Nase, Mund, Ohren und Augen. In besonders gravierenden Fällen kann es sogar zum plötzlichen Bersten des Körpers oder Kopfes kommen.
Die besonderen Konsequenzen solcher Wunden betreffen hauptsächlich Lebewesen. Viele Sphärenwesen, wie etwa Elementare, Celestier oder Dämonen, sowie Geister und Nethren sind gegen diese Auswirkungen gefeit. Sie erleiden zwar den gleichen Schaden, erfahren jedoch keine bleibenden Veränderungen oder Nebenwirkungen.