Edlennas

Aus IUNA-RPG
Version vom 2. Oktober 2023, 22:37 Uhr von Christian (Diskussion | Beiträge)
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Die elfische Edlennas entstand nicht als Zauberschule im eigentlichen Sinne. Es ist vielmehr die verbannte Kunst, jene Zauber, derer sich kein Elf des Lichts freiwillig bedienen würde, sozusagen die „schwarze Liste“ der elfischen Magie. Es ist nicht so, als könnte ein Elf diese Zauber nicht lernen, vielmehr ist es ein freiwilliger Verzicht aus moralischen Gründen. Jene, welche die verbannten Zauber nutzen, büßen den Respekt der elfischen Völker ein und können sogar von diesen geächtet werden. So war es auch der Bruch mit diesem selbst auferlegten Dogma, der einst zur Verbannung einiger machthungriger Elfen führte, die eine Einschränkung ihrer Magie nicht weiter hinnehmen wollten. Sie wurden schließlich in ihrem unterirdischen Exil zum Volk der Dunkelelfen, welche die verbannten Zauber ohne Skrupel nutzen.
Die folgenden Kriterien führen zur Verbannung eines Zaubers, wobei die Reihenfolge auch Rangfolge ist. Der erste Punkt ist also der Kritischste.

  • Das Anrufen dämonischer Mächte, wie es manche Beschwörungen implizieren, sowie die Erschaffung oder Herbeirufung untoter Wesen. Sie sind der natürlichen und göttlichen Ordnung entgegengesetzt und das Zusammenwirken mit ihnen, egal aus welchen Gründen, wird als absoluter Frevel betrachtet.
  • Die Nutzung negativer Energie, wie es bei vielen nekromantischen Zaubern und Flüchen der Fall ist. Das Leben und die Seele eines jeden Wesens, der göttliche Funke, ist den Elfen heilig und darf nicht auf diese Weise beschmutzt werden.
  • Das Verursachen von unnötigem Leid und Schmerz. Zwar ist es grade bei Magie, die zum Kampf eingesetzt wird, unabdingbar und sogar erforderlich Schaden zu verusachen, doch heiligt der Zweck nicht alle Mittel. Daher werden alle Zauber die Säure, Gift oder Krankheit nutzen verachtet, ebenso jene, die Schmerz als Folter einsetzen.
  • Die Unkontrollierbarkeit eines Effekts. Die Elfen vertreten die Ansicht, dass Magie niemals exzessiv oder unbedacht eingesetzt werden darf. Kann ein Magieanwender die Folgen seines Tuns nicht abschätzen oder kontrollieren, sollte er von der Nutzung seiner Magie absehen. Ein Zauber, der auf ein zufälliges Ziel wirkt, wäre beispielsweise verbannungswürdig. Manche Zauber bergen diesbezüglich ein größeres Gefahrenpotential als andere. Aus diesem Grund wurden zum Beispiel flächig wirkende Feuerzauber verbannt: Einmal ausgebrochen, kann ein Feuer nicht mehr ohne Weiteres kontrolliert werden. Im Gegensatz zu den vorher genannten Punkten, gibt es hier jeodch eine gewisse Interpretationsfreiheit. So kann das Erlernen solcher Zauber zur Nutzung in Notfällen oder Situationen, in denen die Kontrolle gegeben ist, denkbar sein.
  • Die Verletzung der Würde des Ziels oder des Magieanwenders. Die Elfen sehen Magie als ernsthafte Angelegenheit. Zauber, die ein Wesen, mag es auch feindlich gesonnen sein, oder den Anwender der Lächerlichkeit preisgeben oder seine Würde anderweitig verletzen, sind nicht gerne gesehen und zählen ebenfalls zur verbannten Schule. Hier ist die Interpretationsfreiheit natürlich noch größer als beim vorherigen Punkt.
  • Die Verletzung des ästhetischen Empfindens. Die Elfen messen der Ästhetik in allen Lebensbereichen große Bedeutung bei, dies gilt auch für die Magie. Zauber welche diesen Anspruch verletzen, gehören daher nicht in das Repertoire eines elfischen Magiers. Dies könnte ein Zauber sein, der kriechende Insekten oder andere Ungeziefer beschwört oder Schleim und üble Gerüche erschafft. Auch hier besteht wieder eine gewisse Interpretationsfreiheit.

Als Kollektiv all dieser Zauber gilt die Edlennas als eine eigenständige Zauberschule. Sie wird von den Elfen des Lichts stets automatisch als verbotene Schule gewählt, während sich einige Magier der Dunkelelfen sogar auf sie spezialisieren. Im Gegenzug muss dann jedoch eine weitere elfische Schule zur verbotenen Schule erklärt werden.

Liste der Zauber

Grad Zauber Kurzbeschreibung
I Alp konfrontiert ein Wesen für wenige Runden mit einer persönlichen Angstvorstellung
I Grabeshand umgibt die Hand des Anwenders mit einer bläulichen Aura, welche die Lebenskraft von Lebewesen angreifen kann
I Hexenfeuer schleudert eine düstere Flammenkugel gegen ein Ziel in der Nähe, deren Schadenstyp zufällig bestimmt wird
II Geisterhand verleiht bestimmten nekromantischen Zaubern, die eigentlich Berührung erfordern, eine erhöhte Reichweite
II Schwarze Wolke erzeugt eine tintenschwarze Wolke, sie sowohl Sicht als auch Bewegung einschränkt
III Dunkle Fraktur entfesselt dunkle Energie, die mehren Wesen im Wirkungsbereich gezielt 3W8 Schaden zufügt
III Explosion Entfesselt eine gewaltige Explosion, die maximal bis zu 8W6 Schaden durch Hitze und Wucht verursachen kann
III Geisterform verwandelt den Anwender in eine substanzlose Nebelgestalt, die zu besonderer Heimlichkeit im Stande ist
IV ... ...
V Arkaner Sog erlaubt es bestehende Magie zu schwächen und anderen Anwendern arkaner Magie Magiepunkte zu entreissen
V Zehrende Wurzeln entzieht einem Wesen oder der umgebenden Vegetation langsam Energie und überträgt diese auf den Anwender
VI Ringportal öffnet ein Portal zwischen zwei Orten in Sichtweite des Anwenders, das von Wesen und Materie passiert werden kann
VII ... ...
VIII ... ...
IX ... ...
IX Tor öffnet ein Portal in eine andere Sphäre und erlaubt so die Beschwörung machtvoller Wesen
IX Wort der Macht entfesselt einen vernichtenden Effekt mit einem einzigen Wort
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