Glühende Hände (Mystische Gabe)
Überklasse: klerikal
Art: Autorität
Voraussetzung: PE-Wille 1; neutrale oder böse Gesinnung
XP-Kosten: 1.500 XP
Beschreibung:
Diese machtvolle mystische Gabe ist eine Variante der Autorität, die meist von feueraffinen oder bösen höheren Mächten verliehen wird. Sie erlaubt dem Anwender durch seine bloße Berührung Wunden zu schließen und Krankheiten zu heilen, verursacht dabei jedoch auch Schmerzen. Durch erweiternde mystische Gaben kann zudem die Möglichkeit erlangt werden bei einem berührten Wesen unmittelbar Schaden zu verursachen dieses auf andere Weise zu beeinträchtigen.
Um die Glühenden Hände zu nutzen, stehen dem Anwender [Stufe + (PE-Wille × 2)] Autoritätspunkte zur Verfügung. Jeden Tag erhält er bis zu [PE-Wille × 2] verbrauchte Autoritätspunkte zurück, und zwar zum gleichen Zeitpunkt, wie auch bei Anhängern der verleihenden Höheren Macht Magiepunkte aufgefrischt werden. Das Minimum liegt bei einem Autoritätspunkt pro Tag. Es muss kein zusätzlicher Aufwand betrieben werden, doch besondere Umstände und Handlungen, welche für Anhängern der Höheren Macht eine zusätzliche Auffrischung von Magiepunkten bedeutet, gelten auch hier.
Die Anwendung dieser mystische Gabe ist eine spirituelle Aktion mit einem Zeitaufwand von [2 AP / +5] und erfordert eine erfolgreiche Berührung des Ziels mit der bloßen Hand, was Bewegungsfreiheit voraussetzt auch wenn es sich dabei um den Anwender selbst handelt. Er kann diese mystische Gabe jederzeit einsetzen, solange er noch Autoritätspunkte dafür zur Verfügung hat. Es gibt also davon abgesehen keine vorgeschriebene Anzahl täglicher Nutzungen.
Auswirkung: Dem Anwender stehen zwei Optionen offen, von denen nur Lebewesen profitieren können:
- Er kann einen Autoritätspunkt aufwenden, um einen Lebenspunkt beim berührten Wesen zu heilen. Dabei erleidet dieses jedoch zugleich 1W4 Ausdauerschaden aufgrund brennender Schmerzen.
- Er kann zwei Autoritätspunkte aufwenden, um einem Wesen einen erneuten Widerstandswurf gegen eine bereits ausgebrochene Krankheit zu gewähren. Dabei erleidet dieses jedoch zugleich 2W4 Ausdauerschaden aufgrund brennender Schmerzen. Gelingt der wiederholte Verteidigungswurf, kann sich der Körper erfolgreich gegen die Krankheit zur Wehr setzen und die Genesung kann beginnen.
Der Anwender kann bei einer Berührung beliebig viele Autoritätspunkte einsetzen, und dabei auch mehrere Wirkungen zugleich entfalten. Dies gilt gleichermaßen für zusätzliche Optionen, die durch etwaige Erweiterungen zur Verfügung stehen. Es muss jedoch beachten, dass ein Wesen, dessen Ausdauerpunkte aufgebraucht sind, den verbliebenen Schaden an seiner Lebenskraft nimmt.
Die Glühenden Hände sind durch folgende mystische Gaben erweiterbar:
- Sengende Hände - erlaubt durch Berührung direkt Schaden zu verursachen
- Zehrende Hände - erlaubt durch Berührung Lebenskraft zu stehlen
- Schwelende Hände - erhöht künftig erlittenen Schaden, den der Berührte erleidet
- Korrupte Hände - erlaubt es sowohl Objekte als auch himmlische Wesen zu schädigen
- Disruptive Hände - erlaubt es das berührte Wesen zu schwächen oder zu benebeln
- Aura der Pein – lässt den Heilungs- oder Schadenseffekt auf mehrere Wesen in unmittelbarer Nähe wirken
Jede Erweiterung erhöht zusätzlich die Autoritätspunkte zum Einsatz der Glühenden Hände um +[PE-Wille]. Es ist von der Höheren Macht und ihren Prinzipien abhängig, welche Erweiterungen verfügbar sind. Nur in seltenen Fällen werden einem Charakter mehr als zwei Erweiterungen der Glühenden Hände zuteil.