Krankheiten

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Beispiele für SGs von Widerstandswürfen, die vom SL festgelegt werden, anhand von Krankheiten und Giften:

SG Beispiel
1-6 Schwache Insektengifte (z.B. Wespenstich), Nahrungsmittelvergiftungen
Parasiten (z.B. Flöhe, Läuse), Pilzinfektionen, Unannehmlichkeiten (z.B. Übelkeit, Schnupfen, Kopfschmerz)
7-13 Schleichende Vergiftungen (z.B. Blei, Arsen, Quecksilber), Genussgifte (z.B. Alkohol)
Gewöhnliche Krankheit (z.B. Fieber, Kinderkrankheiten), Geschlechtskrankheiten (z.B. Syphilis), Wundinfektion
14-20 Gefährliche Gifte (z.B. Tollkirsche, Fliegenpilz, Schlangen-, Spinnen- oder Skorpiongifte), Halluzinogene
Einschränkende Krankheiten (z.B. Grippe, Durchfallerkrankungen, Typhus, Diphtherie, Wundbrand)
21-27 Hochgefährliche Gifte (z.B. Knollenblätterpilze, Lorchel, Schimmelpilz, Curare (Kröte), Kugelfischgift)
Lebensgefährliche Krankheiten (z.B. Pest, Pocken, Lungenentzündung, Tuberkulose, Tetanus, Malaria, Milzbrand)
28+ Tödliches Gift (z.B. Zyankali, Seeschlangengift, Quallengift)
Tödliche Krankheiten (z.B. Cholera, Sepsis, Tollwut, Ebola, Hirnhautentzündung, Schlafkrankheit)

Die Grenzen zwischen den einzelnen Kategorien sind in Wirklichkeit natürlich eher fließend. Vor allem bei Giften ist die Dosierung zu berücksichtigen. So ist die Menge eines durch Biss oder Stich injiziertes Tiergiftes meist ausreichend um direkt zu wirken, die Wirkung eines Pflanzengiftes hängt hingegen stark von der Menge des konsumierten oder verabreichten Pflanzenmaterials ab. Auch steigern sich mit der Stärke des Gifts nicht nur die Schwierigkeit des Widerstandswurfes, sondern auch die Konsequenzen eines Scheiterns. Der SL kann entscheiden, dass selbst bei gelungenem Widerstandswurf gewisse Nebenwirkungen auftreten. So könnten eine abgewendete Lebensmittelvergiftung, die Erbrechen und Schlimmeres zur Folge haben könnte, immerhin noch Bauchschmerzen oder eine leichte Übelkeit mit sich bringen. Oder aber ein gelungener Widerstandswurf gegen Alkohol bei einem Besäufnis könnte den Charakter vielleicht vor dem Umkippen bewahren, nicht jedoch den Kater am nächsten Morgen. Bei Krankheiten kann der SL bestimmen, dass erst mit 5 EP alle Folgen einer etwaigen Ansteckung verhindert wurden. Ansonsten treten selbst bei gelungenem Widerstandswurf ähnlich wie zuvor bei den Giften beschrieben abgeschwächte Symptome auf (z.B. eine einfache Erkältung statt einer Grippe). Andererseits bedeutet ein Kontakt mit einem Krankheitsüberträger nicht zwangsläufig eine Ansteckung. Letztendlich entscheidet der SL wann es nötig ist, einen Widerstandswurf durchzuführen.

Generell kann der SL jeder schädlichen äußeren Einwirkung einen SG zuweisen, wie er es für passend erachtet. Dabei sollte er die allgemeine Weisung bezüglich der Höhe von SGs berücksichtigen.