Befehl (Aktion)

Aus IUNA-RPG
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Zuruf.png

Aktionsart: physische oder mentale Aktion
Aufwand: 1 AP
Aktionsinitiative: +10

Abgerichtete und beschworene Wesen können in verschiedensten Situationen eine wertvolle Hilfe sein. Sie im Eifer eines Kampfes zu befehligen, ihnen eindeutige Anweisungen zu geben und sie so zu spezifischen Aktionen zu veranlassen ist jedoch mit einem gewissen Zeitaufwand verbunden. Dem wird mit dieser Aktion Genüge getan.
Einem abgerichteten Wesen, wie beispielsweise einem Jagdhund oder Streitross, einen Befehl zu erteilen, gilt als physische Aktion. Hier wird mit einer knappen Geste und einem kurzen Zuruf eine zuvor antrainierte Handlung oder Verhaltensweise ausgelöst. Wie viele Befehle ein solches Wesen beherrschen kann, ist maßgeblich von seinem IN-Wissen abhängig. Für besonders anspruchsvolle, fordernde oder gefährliche Befehle ist gegebenenfalls noch eine Fertigkeitsprobe auf „Kontrolle“ {Tierart} notwendig.
Einem beschworenen Wesen, wie beispielsweise einem Elementar oder einer Projektion, einen Befehl zu erteilen, gilt als mentale Aktion. Zwar sind hier keine Gesten oder Zurufe notwendig, doch muss der Beschwörer seine Absichten klar im Geiste visualisieren, um eine eindeutige Kommunikation sicher zu stellen. Im Gegensatz zu abgerichteten Tieren kann sich der Beschwörer nämlich weder auf vorangegangenes Training verlassen, noch auf eine eine etablierte Beziehungsebene. Sollte der Befehl die Anwendung einer besonderen Fähigkeit, wie beispielsweise einer inhärenten Magie implizieren, muss der Beschwörer normalerweise noch ein geistiges Duell für sich entscheiden. Dies ist der Beschreibung des jeweiligen Beschwörungseffekts zu entnehmen.


Ausnahmen


Moral

Sollte jedoch die Moral solcher Wesens versagen, ignorieren sie vorangegangene Befehle und handeln nach eigenem Ermessen, meist auf den Selbsterhalt bedacht. Dann muss ihr Meister für jede weitere Aktion, die von diesem eigenständigen Handeln abweichen soll, einen separaten Befehl erteilen. Wird die Moralbedingung deutlich überschritten, kann es jedoch sein, dass jedwede Befehle verweigert werden.