Genügsamer Zauber (Klassenfähigkeit)
Überklasse: arkan
Art: Klassenfähigkeit
XP-Kosten: 750 XP × Kostenfaktor
Voraussetzung: Zugang zu arkaner Magie; PE-Wille 2; ST-Zähigkeit 1; „Kontrolle“ auf FW 3
Lernaufwand: 5-10 (1W6+4) Monate; Unterweisung erforderlich
Beschreibung:
Manche Zauber der arkanen Magie erfordern zum Wirken eine materielle Komponente oder ein Opfer. Die Materialkomponente ist üblicherweise eine ungewöhnliche Substanz oder ein besonderes Objekt, das in symbolischer oder direkter Verbindung zum gewünschten Effekt steht und erlaubt die magischen Energien leichter zu sammeln und zu kanalisieren. Ein Opfer ist hingegen nicht materiell, sondern eine anhaltende Schwächung des Charakters, die sich vor allem in kumulativen Abzügen auf Probewürfe oder Attribute äußern kann und in Kauf genommen wird, um einen Effekt auf dem jeweiligen Grad überhaupt zu ermöglichen.
Um die Abhängigkeit von obskuren, okkult oder alchimistisch anmutenden Hilfsmitteln sowie die Unannehmlichkeiten eines Opfers in ungünstigen Situationen zu umgehen, wurden besondere Konzentrationstechniken entwickelt, die es erlauben derartige Einschränkungen einmalig auszusetzen. Allerdings fordert diese Klassenfähigkeit eine gewisse Konstitution vom Anwender, denn die magischen Energien auf alternative Weise zu kanalisieren, kann durchaus kraftraubend sein.
Auswirkung:
- Der Charakter kann einen Zauber mit Material- oder Opferkomponente, dessen Grad seinen FW in „Kontrolle“ nicht übersteigt, spontan ohne diese wirken. So lässt sich der Verlust eines Fokus oder Komponentenbeutels zumindest zeitweise kompensieren, und der Charakter kann eine längerfristige Einschränkung umgehen, wenn dies seiner momentanen Situation in besonderer Weise abträglich wäre.
- Dadurch steigt der SG der Magieprobe um +3 und die MP-Kosten um +2. Sollte die Probe scheitern, richten sich die verlorenen MP nach den neuen Kosten. Ansonsten ändern sich die Parameter des Effekts nicht.
- Anwender der Memoration müssen die zusätzlichen MP-Kosten entweder mit freien Magiepunkten decken, oder einen anderen vorbereiteten Zauber aufgeben, um die darauf festgelegten MP frei zu setzen.
- Verlangt ein Zauber nach besonderen Maßnahmen oder Leistungen von Seiten des Anwenders, wie beispielsweise ein Versprechen, einen Dienst oder ein Tabu, kann dies durch einen Genügsamen Zauber nicht ersetzt werden.