Rüstungsschutz
Der Rüstungsschutz (RS) eines Charakters ermittelt sich aus den Beiträgen der einzelnen Rüstungsteile, die er trägt und hilft dabei Verletzungen zu vermeiden. Bei anderen Wesen, wie beispielsweise Tieren, Bestien und Monstern, kann der Rüstungsschutz auf natürlicher Panzerung, dickem Fell oder zäher Haut beruhen. Auch Schutzmagie kann einen vorübergehenden Bonus zum Rüstungsschutz gewähren. Der Rüstungsschutz gilt als Eigenschaft und kann nicht mittels XP gesteigert werden.
Wird der Charakter von einem physischen Angriff mit Waffen, Klauen, Zähnen, etc. getroffen und erleidet daher Schaden durch Stich, Schnitt oder Wucht, wird dieser im Umfang des Rüstungsschutzes von den Ausdauerpunkten abgezogen, lediglich der verbliebene Schaden betrifft dann noch die Lebenspunkte. Die Rüstung kann also Treffer abschwächen und körperlichen Verletzungen verhindern, die Kraft des Schlages abzufangen ist aber dennoch anstrengend und schmerzhaft.
Beispiel: Stadtwache Marcus trägt eine mittlere Rüstung, welche ihm einen Rüstungsschutz von 5 verleiht. Im Handgemenge gegen eine Bande von Straßenräubern wird er von deren Anführer mit einem schweren Knüppel angegriffen. Das Ausweichen misslingt und Marcus erleidet 7 Schadenspunkte. Aufgrund seiner Rüstung gelten davon jedoch 5 SP als Ausdauerschaden und lediglich die restlichen 2 SP werden von seinen Lebenspunkten abgezogen. Der heftige Hieb wird eine schmerzhafte Prellung hinterlassen.
Bei Wesen, die über Essenz und Aura statt Lebenskraft und Ausdauer verfügen, übernimmt die so genannte „Aurastärke“ die Funktion des Rüstungschutzes.