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| − | *[[Gesinnung spüren (Mystische Gabe)|Gesinnung spüren]] - ermöglicht Wesen eindeutiger Gesinnungstendenz (gut, böse, rechtschaffen, chaotisch) in der | + | *[[Flüsternde Sünden (Mystische Gabe)|Flüsternde Sünden]] - erlaubt einen Blick in die seelischen Abgründe eines anderen Wesens zu werfen |
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Aktuelle Version vom 3. September 2026, 07:06 Uhr
Art: Inhärente Magie, Mystische Gabe
Voraussetzung: je nach Variante
XP-Kosten: je nach Variante
Diese Spezialfähigkeiten verleihen übersinnliche Wahrnehmung bezogen auf einen bestimmten Aspekt der umgebenden Realität. Zur Anwendung wird stets eine Fertigkeitsprobe auf „Aufmerksamkeit“ oder „Überprüfen“ verlangt, kombiniert mit einer passenden Spezialisierung. Diese wird von der jeweiligen Variante dieser Spezialfähigkeit vorgegeben, ebenso wie der Schwierigkeitsgrad, den es zur erfolgreichen Erkenntnis zu erreichen gilt. Normalerweise fordert der SL spontan zur Fertigkeitsprobe auf, wenn es die Situation gebietet. Der Charakter kann sich jedoch auch bewusst auf seine besondere Wahrnehmung konzentrieren.
Es existieren folgende Varianten dieser Spezialfähigkeit:
Mystische Gaben
- Flüsternde Sünden - erlaubt einen Blick in die seelischen Abgründe eines anderen Wesens zu werfen
- Gesinnung spüren - ermöglicht die Anwesenheit von Wesen mit eindeutiger Gesinnungstendenz (gut, böse, rechtschaffen, chaotisch) in der näheren Umgebnung zu erspüren
- Magisches Auge - erlaubt es wirkende Magie in einiger Entfernung visuell wahrzunehmen
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Inhärente Magie
- Jenseitige Sinne - erlaubt es außersphärische Präsenzen in einem Umkreis von [Stufe] Metern zu bemerken
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Weitere Varianten können anhand dieser Beispiele erdacht werden.