Grausiges Heulen (Spezialfähigkeit): Unterschied zwischen den Versionen
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* Bei 5 [[FP]] erleidet das Wesen zusätzlich einen Malus von -1 auf alle [[Probewürfe]], der für die Dauer der [[Zustände#Furcht|Furcht]] anhält. | * Bei 5 [[FP]] erleidet das Wesen zusätzlich einen Malus von -1 auf alle [[Probewürfe]], der für die Dauer der [[Zustände#Furcht|Furcht]] anhält. | ||
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Aktuelle Version vom 3. September 2026, 07:20 Uhr
Überklasse: allgemein
Art: Aura (aktiv)
Voraussetzung: Rasse ist Rayatin oder Phaer
XP-Kosten: ??? XP
Beschreibung: Diese Spezialfähigkeit ist normalerweise furchterregenden Monstern, Dämonen und Bestien zuteil, kann sich jedoch auch bei manchen Halbblütern entsprechender Herkunft manifestieren. Sie verlangt vom Charakter sich seinem übernatürlichen Erbe für einen Moment hinzugeben und entfesselt dessen primales, aggressives Potential. Während andersartige Kreaturen diese Aura häufiger verwenden können, müssen sich Spielercharaktere darauf beschränken sie nur einmal am Tag zu nutzen. Ansonsten laufen sie Gefahr die Kontrolle über ihr Handeln zu verlieren.
Auswirkung:
- Der Charakter kann ein bestialisches, furchteinflößendes Heulen ausstoßen. Dies gilt als spirituelle Aktion mit einem Zeitaufwand von [4 AP / ±0] und erfordert lediglich das Heulen als verbale Komponente.
- Alle Lebewesen in [Stufe] Metern Radius müssen daraufhin einen sekundären Widerstandswurf mit {Seelenresistenz} ablegen. Der SG entspricht [Stufe + PE-Ch].
- Misslingt die Verteidigung, wird das Wesen für 3 Minuten (1W4+1) mit Furcht ⟪2⟫ vor dem Charakter geschlagen.
- Bei 5 FP erleidet das Wesen zusätzlich einen Malus von -1 auf alle Probewürfe, der für die Dauer der Furcht anhält.
- Wendet der Charakter die Aura ein weiteres Mal binnen 24 Stunden an, muss er eine Fertigkeitsprobe auf „Kontrolle“ {Beherrschung} gegen einen SG von 15 bestehen, oder verfällt für 7 Runden (1W6+4) in Aggressiven Furor. Der SG steigt mit jeder Anwendung kumulativ um +5.