Biss des Tigers (Technik): Unterschied zwischen den Versionen
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'''[[Äquivalenter Grad|Äquivalenz]]:''' Grad II<br> | '''[[Äquivalenter Grad|Äquivalenz]]:''' Grad II<br> | ||
'''[[Leitprinzip]]:''' Offensiv <br> | '''[[Leitprinzip]]:''' Offensiv <br> | ||
Version vom 1. Februar 2020, 23:01 Uhr
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Voraussetzung: Zähne des Tigers |
Zugehörigkeit: Schule des Tigers |
Diese Technik wird im Zuge eines normalen Angriffs ausgeführt und kann einen Gegner für den Rest des Kampfes empfindlich schwächen. Gelingen Magieprobe und Angriffswurf, erleidet der Gegner regulären Schaden und muss zudem einen sekundären Verteidigungswurf auf „Widerstehen“ {Körperresistenz} ablegen. Misslingt dieser, wird der Gegner für [Rang + Ehre] Runden gelähmt: Sein Körper wird von kaum sichtbaren Energieblitzen umzüngelt, er erhält -8 auf seine Initiative und mit einer Wahrscheinlichkeit von 33% (1 oder 2 auf 1W6) scheitert jedwede Aktion. Versucht er sich fortzubewegen, wird diese Wahrscheinlichkeit für jeden dafür eingesetzten Aktionspunkt separat überprüft. Gelingt sein Verteidigungswurf werden Wirkungsdauer, Abzüge und Lähmungswahrscheinlichkeit halbiert (1 auf 1W6). Doch selbst in diesem Fall kann der erfolgreiche Einsatz dieser Technik einen Kampf sehr rasch entscheiden oder einen Gegner an der Flucht hindern. Mit einigen Erfolgspunkte kann sich der Anwender zudem einen einmaligen Vorteil gegen die nächste Attacke des gelähmten Gegners verschaffen.
Scheitert die anfängliche Magieprobe kann der Angriff mit einer Verzögerung von -5 auf die Aktionsinitiative und einer Erschwernis von -3 auf den Angriffswurf durchgeführt werden und zu einem normalen Treffer führen. Scheitert der Angriffswurf, entstehen immerhin nur halbe Kosten für den Anwender, als wäre die Magieprobe gescheitert.
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Erweiterung: nächster Verteidigungswurf gegen Attacke des gelähmten Gegners +1 (1 EP); Macht +1 (3 EP); Angriffswurf +1 (6 EP) |