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Aktuelle Version vom 24. Oktober 2021, 02:29 Uhr
Nachteile sind das Gegenstück zu Vorteilen und Fähigkeiten. Sie müssen bereits bei der Charaktererschaffung gewählt werden und stehen stets mit der Hintergrundgeschichte des Charakters in Verbindung, doch anstatt seine Möglichkeiten zu erweitern, schränken sie ihn ein. Im Gegenzug erhält der Charakter einmalig einen festen Betrag an zusätzlichen XP, die er dann wiederum für den Erwerb von förderlichen Fähigkeiten, Fertigkeiten und Vorteilen nutzen kann. Durch ihre Unveränderlichkeit im weiteren Spiel mittels XP können Nachteile zu den Eigenschaften gezählt werden. Beispiele für Nachteile wären körperliche oder geistige Defizite, wie z.B. eine geminderte Heilungsrate oder psychische Auffälligkeiten aber auch Verhaltenseinschränkungen wie ein Kodex oder Tabus. Bedingung für den Erhalt von Nachteilen und den damit verbundenen XP ist die Bereitschaft den Nachteil auch adäquat auszuspielen. Somit sollen die Nachteile vor allem dazu dienen das Rollenspiel zu unterstützen und Charaktere individueller zu gestalten.
Man unterscheidet formell fünf verschiedene Arten von Nachteilen:
- Besitznachteile: Dem Charakter ist bestimmter materieller Besitz untersagt oder er ist verpflichtet stets einen Teil seines Besitzes abzugeben.
- Entwicklungsnachteile: Dem Charakter ist ein spezifische Entwicklung oder spieltechnische Verbesserung nicht erlaubt, erschwert oder eingeschränkt.
- Leistungsnachteile: Der Charakter besitzt ein geistiges Defizit oder eine körperliche Schwäche, die sich direkt auf Spielwerte auswirkt.
- Sozialnachteile: Der Charakter ist in seiner Gesellschaft in besonderer Weise mit Anfechtung oder Problemen konfrontiert, etwa weil er Feinde in hochrangigen Positionen hat.
- Verhaltensnachteile: Der Charakter ist an ein bestimmtes Verhalten gebunden, sei es freiwillig durch einen Kodex oder unfreiwillig durch eine Phobie.
Sollten im weiteren Spiel neue Nachteile hinzukommen, beispielsweise durch traumatische Erlebnisse oder gravierende Verletzungen, führt dies natürlich nicht zum Zugewinn von XP. Der SL kann hier jedoch auch Ausnahmen machen, wenn der Charakter den Nachteil freiwillig auf sich nimmt, etwa durch einen Schwur oder Eid. Er erhält dann zusätzliche XP die als Sonder-XP gewertet werden und entweder zur freien Verfügung stehen oder direkt für einen ausgleichenden Vorteil aufgewandt werden.
Nachteile können durch besondere Umstände oder mächtige Magie auch wieder aufgehoben werden. Dabei obliegt es dem SL zu bestimmen, ob eine getroffene Maßnahme Wirkung zeigt oder nicht. Der Charakter muss zusätzlich zu etwaigen sonstigen Kosten auch XP im Gegenwert des Nachteils aufwenden, erhöht um den Prozentsatz seiner bereits gelebten Lebensjahre. Bei Elfen beträgt dieser Prozentsatz stets 100%, sie müssen also doppelt so viele XP aufwenden, wie der Nachteil eingebracht hat.