Grausiges Heulen (Spezialfähigkeit): Unterschied zwischen den Versionen

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* Misslingt die Verteidigung, wird das Wesen für 3 Minuten (1W4+1) mit [[Zustände#Furcht|Furcht]] ⟪2⟫ vor dem Charakter geschlagen.  
 
* Misslingt die Verteidigung, wird das Wesen für 3 Minuten (1W4+1) mit [[Zustände#Furcht|Furcht]] ⟪2⟫ vor dem Charakter geschlagen.  
 
* Bei 5 [[FP]] erleidet das Wesen zusätzlich einen Malus von -1 auf alle [[Probewürfe]], der für die Dauer der [[Zustände#Furcht|Furcht]] anhält.  
 
* Bei 5 [[FP]] erleidet das Wesen zusätzlich einen Malus von -1 auf alle [[Probewürfe]], der für die Dauer der [[Zustände#Furcht|Furcht]] anhält.  
* Diese [[Aura (Spezialfähigkeit)|Aura]] kann nur einmal pro Tag aktiviert werden.
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* Wendet der Charakter die [[Aura (Spezialfähigkeit)|Aura]] ein weiteres Mal binnen 24 Stunden an, muss er eine [[Fertigkeitsprobe]] auf „[[Kontrolle (Fertigkeit)|Kontrolle]]“ {[[Beherrschung (Spezialisierung)|Beherrschung]]} gegen einen [[SG]] von 15 bestehen, oder verfällt für 7 Runden (1W6+4) in [[Zustände#Wahnsinn|Aggressiven Furor]]. Der [[SG]] steigt mit jeder Anwendung kumulativ um +5.
  
 
[[Kategorie:Furchteffekt]]
 
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[[Kategorie:Spezialfähigkeiten]]
 
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[[Kategorie:IUNA]]
 
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Aktuelle Version vom 3. September 2026, 07:20 Uhr

Überklasse: allgemein
Art: Aura (aktiv)
Voraussetzung: Rasse ist Rayatin oder Phaer
XP-Kosten: ??? XP

Beschreibung: Diese Spezialfähigkeit ist normalerweise furchterregenden Monstern, Dämonen und Bestien zuteil, kann sich jedoch auch bei manchen Halbblütern entsprechender Herkunft manifestieren. Sie verlangt vom Charakter sich seinem übernatürlichen Erbe für einen Moment hinzugeben und entfesselt dessen primales, aggressives Potential. Während andersartige Kreaturen diese Aura häufiger verwenden können, müssen sich Spielercharaktere darauf beschränken sie nur einmal am Tag zu nutzen. Ansonsten laufen sie Gefahr die Kontrolle über ihr Handeln zu verlieren.

Auswirkung: