Grausiges Heulen (Spezialfähigkeit): Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 28. August 2020, 12:14 Uhr
Überklasse: allgemein
Art: Aura (aktiv)
Voraussetzung: Rasse ist Rayatin oder Phaer
XP-Kosten: ??? XP
Beschreibung: Diese Spezialfähigkeit ist normalerweise furchterregenden Monstern, Dämonen und Bestien zuteil, kann sich jedoch auch bei manchen Halbblütern entsprechender Herkunft manifestieren. Sie verlangt vom Charakter sich seinem übernatürlichen Erbe für einen Moment hinzugeben und entfesselt dessen primales, aggressives Potential. Während andersartige Kreaturen diese Aura häufiger verwenden können, müssen sich Spielercharaktere darauf beschränken sie nur einmal am Tag zu nutzen. Ansonsten laufen sie Gefahr die Kontrolle über ihr Handeln zu verlieren.
Auswirkung:
- Der Charakter kann ein bestialisches, furchteinflößendes Heulen ausstoßen. Dies gilt als spirituelle Aktion mit einem Zeitaufwand von [4 AP / ±0] und erfordert lediglich das Heulen als verbale Komponente.
- Alle Lebewesen in [Stufe] Metern Radius müssen daraufhin einen sekundären Widerstandswurf mit {Seelenresistenz} ablegen. Der SG entspricht [Stufe + PE-Ch].
- Misslingt die Verteidigung, wird das Wesen für 3 Minuten (1W4+1) mit Furcht ⟪2⟫ vor dem Charakter geschlagen.
- Bei 5 FP erleidet das Wesen zusätzlich einen Malus von -1 auf alle Probewürfe, der für die Dauer der Furcht anhält.
- Wird die Aura öfter als einmal pro Tag angewandt, besteht eine Wahrscheinlichkeit von [Stufe × 10]%, dass der Charakter die Kontrolle über sein Handeln verliert. Für 7 Runden (1W6+4) schwindet jedwede Unterscheidungsfähigkeit zwischen Freund und Feind, der Charakter gilt als Chaotisch Böse und der SL kann seine Aktionen bestimmen.