Stimme des Windes (Technik): Unterschied zwischen den Versionen
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Misslingt die Verteidigung, wird das Wesen verheerend von der Energielanze getroffen und seine [[Vitalität]] sinkt augenblicklich auf Null, mit allen verbundenen Konsequenzen. [[Lebewesen]] sind damit also [[Schadensstufen|kampfunfähig]], [[Sphärenwesen]] werden zerschlagen. Mit ausreichend Erfolgspunkten kann die Konsequenz noch gravierender werden. [[Lebewesen]] ereilt dann der sofortige [[Schadensstufen#Sterben und Tod|Tod]], [[Sphärenwesen]] gelten als dauerhaft zerschlagen, können sich also aus eigener Kraft nicht wieder manifestieren. | Misslingt die Verteidigung, wird das Wesen verheerend von der Energielanze getroffen und seine [[Vitalität]] sinkt augenblicklich auf Null, mit allen verbundenen Konsequenzen. [[Lebewesen]] sind damit also [[Schadensstufen|kampfunfähig]], [[Sphärenwesen]] werden zerschlagen. Mit ausreichend Erfolgspunkten kann die Konsequenz noch gravierender werden. [[Lebewesen]] ereilt dann der sofortige [[Schadensstufen#Sterben und Tod|Tod]], [[Sphärenwesen]] gelten als dauerhaft zerschlagen, können sich also aus eigener Kraft nicht wieder manifestieren. | ||
Gelingt ein [[Entziehen]], wird das Ziel dennoch von der Energielanze gestreift, was 6W10 Schadenspunkte durch [[Schadenstypen#Karma|Karma]] verursacht. Dem Wesen verbleibt aber stets mindestens ein Punkt [[Vitalität]]. <br> | Gelingt ein [[Entziehen]], wird das Ziel dennoch von der Energielanze gestreift, was 6W10 Schadenspunkte durch [[Schadenstypen#Karma|Karma]] verursacht. Dem Wesen verbleibt aber stets mindestens ein Punkt [[Vitalität]]. <br> | ||
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Ansonsten bestimmt der gewählte [[Grad]], welche [[Kreaturenkategorien|Art von Kreatur]] überhaupt vom Todeseffekt betroffen sein kann: | Ansonsten bestimmt der gewählte [[Grad]], welche [[Kreaturenkategorien|Art von Kreatur]] überhaupt vom Todeseffekt betroffen sein kann: | ||
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Version vom 1. Juli 2023, 02:38 Uhr
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Voraussetzung: Scheidender Wind |
Zugehörigkeit: Schule des Falken; Weg der Luft |
Diese gestaffelte Technik entfesselt einen potentiell tödlichen, spirituellen Angriff in Form einer wirbelnden Lanze aus graublauer Energie gegen ein Ziel in bis zu 10 Metern Entfernung. Diesem steht ein Verteidigungswurf mit {Seelenresistenz} zu, um die Wirkung zu mindern. Allerdings ist Widerstehen bei diesem Effekt keine Option. Kennt der Anwender den wahren Namen des Ziels, und ruft diesen beim Wirken laut aus, unterbindet dies auch einen Konter und erzwingt somit das Entziehen als einzige Möglichkeit.
Misslingt die Verteidigung, wird das Wesen verheerend von der Energielanze getroffen und seine Vitalität sinkt augenblicklich auf Null, mit allen verbundenen Konsequenzen. Lebewesen sind damit also kampfunfähig, Sphärenwesen werden zerschlagen. Mit ausreichend Erfolgspunkten kann die Konsequenz noch gravierender werden. Lebewesen ereilt dann der sofortige Tod, Sphärenwesen gelten als dauerhaft zerschlagen, können sich also aus eigener Kraft nicht wieder manifestieren.
Gelingt ein Entziehen, wird das Ziel dennoch von der Energielanze gestreift, was 6W10 Schadenspunkte durch Karma verursacht. Dem Wesen verbleibt aber stets mindestens ein Punkt Vitalität.
Wesen mit der gleichen Gesinnung wie der Anwender sind gegen die Wirkung gänzlich immun. Weicht die Gesinnung nur um einen Schritt ab, ist der Verteidigungswurf immerhin bevozugt.
Ansonsten bestimmt der gewählte Grad, welche Art von Kreatur überhaupt vom Todeseffekt betroffen sein kann:
| Grad | SG | Chi | betroffe Kreaturen |
|---|---|---|---|
| VI | 23 | 12 | Amorphe, Enochai, Pflanzen, Tiere |
| VII | 26 | 14 | Bestien, Humanoide, Nethren, Untote |
| VIII | 29 | 16 | Ærtu, Esper, Fay, Metahumanoide, Ombria |
Ist der gewählte Grad zu niedrig, oder die Art der Zielkreatur hier nicht aufgeführt, gilt automatisch der oben genannte Schaden als alternative Wirkung und ein gelungenes Entziehen kann diesen entsprechend mindern.
Eine derart disruptive Technik gegen die Seele eines anderen Wesens zu entfesseln erschüttert die eigene spirituelle Verteidigung massiv. Der Anwender erleidet für eine Minute nach dem Wirken einen (kumulativen) Abzug von -10 auf seine {Seelenresistenz}. Daher wird die Stimme des Windes normalerweise auch erst eingesetzt, wenn das Ende eines Konflikts absehbar scheint.
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Erweiterung: Macht +1 (2 EP); Reichweite +1 m (2 EP); Schadenswirkung +1W10 (5 EP); gravierende Konsequenz (15 EP) |