Ruhm des Tigers (Technik): Unterschied zwischen den Versionen
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Diese [[gestaffelte Magie|gestaffelte]] [[Technik]] erlaubt einen potentiell tödlichen, spirituellen Angriff gegen ein Ziel in [[Nahkampf#Reichweite|Nahkampfreichweite]] zu führen. Diesem steht ein [[Verteidigungswurf]] mit {[[Seelenresistenz]]} zu, um die Wirkung zu mindern. Allerdings ist [[Widerstehen]] bei diesem Effekt keine Option. Weiß der Anwender um einen begangenen Eidbruch oder Verrat des Ziels und konfrontiert es beim [[Wirken]] laut mit seinem Vergehen, unterbindet dies auch einen [[Konter]] und erzwingt somit das [[Entziehen]] als einzige Möglichkeit.<br> | Diese [[gestaffelte Magie|gestaffelte]] [[Technik]] erlaubt einen potentiell tödlichen, spirituellen Angriff gegen ein Ziel in [[Nahkampf#Reichweite|Nahkampfreichweite]] zu führen. Diesem steht ein [[Verteidigungswurf]] mit {[[Seelenresistenz]]} zu, um die Wirkung zu mindern. Allerdings ist [[Widerstehen]] bei diesem Effekt keine Option. Weiß der Anwender um einen begangenen Eidbruch oder Verrat des Ziels und konfrontiert es beim [[Wirken]] laut mit seinem Vergehen, unterbindet dies auch einen [[Konter]] und erzwingt somit das [[Entziehen]] als einzige Möglichkeit.<br> | ||
| − | Misslingt die Verteidigung, wird das Wesen von der verheerenden, golden schimmernden Attacke getroffen und seine [[Vitalität]] sinkt augenblicklich auf Null, mit allen verbundenen Konsequenzen. [[Lebewesen]] sind damit also [[Schadensstufen|kampfunfähig]]. Mit ausreichend | + | Misslingt die Verteidigung, wird das Wesen von der verheerenden, golden schimmernden Attacke getroffen und seine [[Vitalität]] sinkt augenblicklich auf Null, mit allen verbundenen Konsequenzen. [[Lebewesen]] sind damit also [[Schadensstufen|kampfunfähig]]. Mit ausreichend [[Erfolgspunkte]]n kann die Konsequenz noch gravierender werden. [[Lebewesen]] ereilt dann der sofortige [[Schadensstufen#Sterben und Tod|Tod]]. Der Anwender kann [[Erfolgspunkte]] jedoch auch dazu nutzen, seine eigene [[Lebenskraft]] zu stärken. <br> |
| − | Gelingt ein [[Entziehen]], bleibt das Ziel trotzdem nicht unberührt von den entfesselten spirituellen Energien und erleidet 6W10 Schadenspunkte durch [[Schadenstypen#Karma|Karma]]. Dem Wesen verbleibt aber stets mindestens ein Punkt [[Vitalität]]. | + | Gelingt ein [[Entziehen]], bleibt das Ziel trotzdem nicht unberührt von den entfesselten spirituellen Energien und erleidet 6W10 Schadenspunkte durch [[Schadenstypen#Karma|Karma]]. Dem Wesen verbleibt aber stets mindestens ein Punkt [[Vitalität]]. Sollte ein Wesen jedoch im klassischen Sinne als unschuldig oder moralisch integer gelten (SL-Entscheid), ist es gänzlich immun gegen die Wirkung dieser [[Technik]]. Ansonsten bestimmt der gewählte [[Grad]], welche [[Kreaturenkategorien|Art von Kreatur]] überhaupt vom Todeseffekt betroffen sein kann: |
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'''[[Rückschlag]]:''' Der Anwender erleidet selbst 1W10 [[SP]] durch [[Schadenstypen#Karma|Karma]] (1 V / 6 FP). <br> | '''[[Rückschlag]]:''' Der Anwender erleidet selbst 1W10 [[SP]] durch [[Schadenstypen#Karma|Karma]] (1 V / 6 FP). <br> | ||
'''[[Äquivalenter Grad|Äquivalenz]]:''' Grad VI-VII-VIII<br> | '''[[Äquivalenter Grad|Äquivalenz]]:''' Grad VI-VII-VIII<br> | ||
Version vom 1. Juli 2023, 12:02 Uhr
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Voraussetzung: Präzision des Tigers |
Zugehörigkeit: Schule des Tigers |
Diese gestaffelte Technik erlaubt einen potentiell tödlichen, spirituellen Angriff gegen ein Ziel in Nahkampfreichweite zu führen. Diesem steht ein Verteidigungswurf mit {Seelenresistenz} zu, um die Wirkung zu mindern. Allerdings ist Widerstehen bei diesem Effekt keine Option. Weiß der Anwender um einen begangenen Eidbruch oder Verrat des Ziels und konfrontiert es beim Wirken laut mit seinem Vergehen, unterbindet dies auch einen Konter und erzwingt somit das Entziehen als einzige Möglichkeit.
Misslingt die Verteidigung, wird das Wesen von der verheerenden, golden schimmernden Attacke getroffen und seine Vitalität sinkt augenblicklich auf Null, mit allen verbundenen Konsequenzen. Lebewesen sind damit also kampfunfähig. Mit ausreichend Erfolgspunkten kann die Konsequenz noch gravierender werden. Lebewesen ereilt dann der sofortige Tod. Der Anwender kann Erfolgspunkte jedoch auch dazu nutzen, seine eigene Lebenskraft zu stärken.
Gelingt ein Entziehen, bleibt das Ziel trotzdem nicht unberührt von den entfesselten spirituellen Energien und erleidet 6W10 Schadenspunkte durch Karma. Dem Wesen verbleibt aber stets mindestens ein Punkt Vitalität. Sollte ein Wesen jedoch im klassischen Sinne als unschuldig oder moralisch integer gelten (SL-Entscheid), ist es gänzlich immun gegen die Wirkung dieser Technik. Ansonsten bestimmt der gewählte Grad, welche Art von Kreatur überhaupt vom Todeseffekt betroffen sein kann:
| Grad | SG | Chi | betroffene Kreaturen |
|---|---|---|---|
| VI | 23 | 12 | Humanoide, Tiere |
| VII | 26 | 14 | Bestien, Metahumanoide |
| VIII | 29 | 16 | Konstrukte, Monster |
Ist der gewählte Grad zu niedrig, oder die Art der Zielkreatur hier nicht aufgeführt, gilt automatisch der oben genannte Schaden als alternative Wirkung und ein gelungenes Entziehen kann diesen entsprechend mindern.
Eine derart disruptive Technik gegen die Seele eines anderen Wesens zu entfesseln erschüttert die eigene spirituelle Verteidigung massiv. Der Anwender erleidet für eine Minute nach dem Wirken einen (kumulativen) Abzug von -10 auf seine {Seelenresistenz}. Daher wird der Ruhm des Tigers normalerweise auch erst eingesetzt, wenn das Ende eines Konflikts absehbar scheint.
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Erweiterung: Macht +1 (2 EP); Heilung +1 LE (5 EP); Schadenswirkung +1W10 (5 EP); gravierende Konsequenz (15 EP)×1 |