Läuternde Hände (Mystische Gabe): Unterschied zwischen den Versionen
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*Wird der Charakter von einem [[Untote|untoten]] oder [[Dämonen|dämonischen]] Wesen berührt, so kann er dies als eigene Berührung geltend machen. Die Anwendung des „[[Hände auflegen (Mystische Gabe)|Hände auflegens]]“ wird damit effektiv zur [[Defensivaktion]] mit dem gleichen Effekt wie zuvor beschrieben. | *Wird der Charakter von einem [[Untote|untoten]] oder [[Dämonen|dämonischen]] Wesen berührt, so kann er dies als eigene Berührung geltend machen. Die Anwendung des „[[Hände auflegen (Mystische Gabe)|Hände auflegens]]“ wird damit effektiv zur [[Defensivaktion]] mit dem gleichen Effekt wie zuvor beschrieben. | ||
*Ist ein Wesen von einer [[Untote|untoten]] oder [[Dämonen|dämonischen]] Präsenz [[Besessenheit|besessen]], kann der Charakter [Seelensresistenz der Präsenz × 2] Autoritätspunkte aufwenden, um diese durch seine Berührung auszutreiben ohne dem Besessenen zu schaden. Dem [[Untote|untoten]] oder [[Dämonen|dämonischen]] Wesen steht dabei kein [[Verteidigungswurf]] zu. Hat er jedoch nicht (mehr) genug Autoritätspunkte zur Verfügung, erleidet er selbst die doppelte Differenz als [[Schadenstypen#Psyche|psychischen]] Schaden und die Präsenz verweilt im fremden Körper. Ein erneuter Versuch ist frühestens nach 24 Stunden möglich und es kann davon ausgegangen werden, dass die Präsenz alles in ihrer Macht stehende tut um dem zu entgehen. | *Ist ein Wesen von einer [[Untote|untoten]] oder [[Dämonen|dämonischen]] Präsenz [[Besessenheit|besessen]], kann der Charakter [Seelensresistenz der Präsenz × 2] Autoritätspunkte aufwenden, um diese durch seine Berührung auszutreiben ohne dem Besessenen zu schaden. Dem [[Untote|untoten]] oder [[Dämonen|dämonischen]] Wesen steht dabei kein [[Verteidigungswurf]] zu. Hat er jedoch nicht (mehr) genug Autoritätspunkte zur Verfügung, erleidet er selbst die doppelte Differenz als [[Schadenstypen#Psyche|psychischen]] Schaden und die Präsenz verweilt im fremden Körper. Ein erneuter Versuch ist frühestens nach 24 Stunden möglich und es kann davon ausgegangen werden, dass die Präsenz alles in ihrer Macht stehende tut um dem zu entgehen. | ||
Version vom 2. November 2019, 14:47 Uhr
Überklasse: klerikal
Art: Autorität
Voraussetzung: Hände auflegen; PE-Wille 1
XP-Kosten: 1.000 XP × [Anzahl anderer Erweiterungen +1]
Beschreibung: Diese mystische Gabe ist eine der möglichen Erweiterungen des „Hände auflegens“ und erlaubt die positiven Energien nicht nur zur Heilung, sondern auch gegen untote oder dämonische Präsenzen einzusetzen. Wird sie dem Charakter zuteil, werden die anderen Erweiterungen für ihn merklich teurer. Üblicherweise werden die Heiligen Hände von höheren Mächten angeboten, die von ihren Anhängern besonders vehementes Vorgehen im Kampf gegen solche unheiligen Wesen erwarten.
Auswirkung:
- Der Charakter erhält zusätzlich [Stufe ÷ 2] Autoritätspunkte zum „Hände auflegen“.
- Er kann nach erfolgreicher Berührung beliebig viele Autoritätspunkte aufwenden, um untote oder dämonische Wesen um den gleichen Betrag zu verletzen. Es gelten die üblichen Regeln des Magiekampfes, wobei der Prinzipenrang „Offensiv“ die Angriffsfertigkeit ersetzen kann. Die Verteidigungswirkung ist [ 0% | 100% S | 0% ], womit dem Gegner nur das „Entziehen“ als Defensivaktion verbleibt. Ein kritischer Treffer erhöht den Schaden um +1, mit einem Maximum von +[[[PE-Wi]]] zusätzlichen Schadenspunkten. Der verursachte Schaden kommt durch das destruktive Wirken positiver Energie zustande, greift direkt die Essenz des Wesens an und ignoriert dabei etwaige Reduktion. Sollte der Kontakt mit dem Wesen normalerweise schädlich sein, schützt ihn die mystische Gabe für die Dauer der notwendigen Berührung davor.
- Wird der Charakter von einem untoten oder dämonischen Wesen berührt, so kann er dies als eigene Berührung geltend machen. Die Anwendung des „Hände auflegens“ wird damit effektiv zur Defensivaktion mit dem gleichen Effekt wie zuvor beschrieben.
- Ist ein Wesen von einer untoten oder dämonischen Präsenz besessen, kann der Charakter [Seelensresistenz der Präsenz × 2] Autoritätspunkte aufwenden, um diese durch seine Berührung auszutreiben ohne dem Besessenen zu schaden. Dem untoten oder dämonischen Wesen steht dabei kein Verteidigungswurf zu. Hat er jedoch nicht (mehr) genug Autoritätspunkte zur Verfügung, erleidet er selbst die doppelte Differenz als psychischen Schaden und die Präsenz verweilt im fremden Körper. Ein erneuter Versuch ist frühestens nach 24 Stunden möglich und es kann davon ausgegangen werden, dass die Präsenz alles in ihrer Macht stehende tut um dem zu entgehen.