Stimme des Windes (Technik): Unterschied zwischen den Versionen
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Misslingt die Verteidigung, wird das Wesen verheerend von der Energielanze getroffen und seine [[Vitalität]] sinkt augenblicklich auf Null, mit allen verbundenen Konsequenzen. [[Lebewesen]] sind damit also [[Schadensstufen|kampfunfähig]], [[Sphärenwesen]] werden zerschlagen. Gelingt ein [[Entziehen]], wird das Ziel dennoch gestreift, was 6W10 Schadenspunkte durch [[Schadenstypen#Karma|Karma]] verursacht. Dem Wesen verbleibt aber stets mindestens ein Punkt [[Vitalität]]. Wesen mit der gleichen [[Gesinnung]] wie der Anwender sind gegen die Wirkung gänzlich immun, weicht die [[Gesinnung]] nur um einen Schritt ab, ist der [[Verteidigungswurf]] immerhin [[Bevorzugung|bevozugt]].<br> | Misslingt die Verteidigung, wird das Wesen verheerend von der Energielanze getroffen und seine [[Vitalität]] sinkt augenblicklich auf Null, mit allen verbundenen Konsequenzen. [[Lebewesen]] sind damit also [[Schadensstufen|kampfunfähig]], [[Sphärenwesen]] werden zerschlagen. Gelingt ein [[Entziehen]], wird das Ziel dennoch gestreift, was 6W10 Schadenspunkte durch [[Schadenstypen#Karma|Karma]] verursacht. Dem Wesen verbleibt aber stets mindestens ein Punkt [[Vitalität]]. Wesen mit der gleichen [[Gesinnung]] wie der Anwender sind gegen die Wirkung gänzlich immun, weicht die [[Gesinnung]] nur um einen Schritt ab, ist der [[Verteidigungswurf]] immerhin [[Bevorzugung|bevozugt]].<br> | ||
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Version vom 9. September 2022, 17:37 Uhr
/todo/
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Voraussetzung: Scheidender Wind |
Zugehörigkeit: Schule des Falken |
Diese gestaffelte Technik entfesselt einen potentiell tödlichen Angriff in Form einer wirbelnden Lanze aus graublauer Energie gegen ein Ziel in bis zu 10 Metern Entfernung. Diesem steht ein Verteidigungswurf mit {Seelenresistenz} zu, um die Wirkung zu mindern. Allerdings ist Widerstehen bei diesem Effekt keine Option. Kennt der Anwender den wahren Namen des Ziels, und ruft diesen beim Wirken laut aus, unterbindet dies auch einen Konter und erzwingt somit das Entziehen als einzige Möglichkeit.
Misslingt die Verteidigung, wird das Wesen verheerend von der Energielanze getroffen und seine Vitalität sinkt augenblicklich auf Null, mit allen verbundenen Konsequenzen. Lebewesen sind damit also kampfunfähig, Sphärenwesen werden zerschlagen. Gelingt ein Entziehen, wird das Ziel dennoch gestreift, was 6W10 Schadenspunkte durch Karma verursacht. Dem Wesen verbleibt aber stets mindestens ein Punkt Vitalität. Wesen mit der gleichen Gesinnung wie der Anwender sind gegen die Wirkung gänzlich immun, weicht die Gesinnung nur um einen Schritt ab, ist der Verteidigungswurf immerhin bevozugt.
Der gewählte Grad bestimmt dabei, welche Art von Kreatur überhaupt vom Todeseffekt betroffen sein kann:
| Grad | SG | Chi | betroffe Kreaturen |
|---|---|---|---|
| VI | 23 | 12 | Pflanzen, Tiere, niedere Untote |
| VII | 26 | 14 | Humanoide, höhere Untote, Nethren |
| VIII | 29 | 16 | Bestien, Metahumanoide, Ærtu, Esper, Fay, Ombria |
9 Monster & Drachen; Elementare, Celestier, Unar, Infernale & Dämonen Sonst immun gg tod schaden halbieren bei
Opfer!
EP - Reichweite, macht, sofortiger Tod
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Erweiterung: Macht +1 (2 EP); Schaden +1 (4 EP); Angriffswurf +1 (5 EP) |