Läuternde Hände (Mystische Gabe)
Version vom 30. Januar 2025, 23:25 Uhr von Christian (Diskussion | Beiträge)
Überklasse: klerikal
Art: Autorität
Voraussetzung: Heilende Hände; PE-Wille 1
XP-Kosten: 1.000 XP
Beschreibung: Diese mystische Gabe ist eine der möglichen Erweiterungen der „Heilenden Hände“ und erlaubt die positiven Energien nicht nur zur Heilung, sondern auch gegen untote oder dämonische Präsenzen einzusetzen. Üblicherweise werden die Läuternden Hände von höheren Mächten angeboten, die von ihren Anhängern besonders vehementes Vorgehen im Kampf gegen solche unheiligen Wesen erwarten.
Auswirkung:
- Der Charakter erhält zusätzlich +[PE-Charisma] Autoritätspunkte zum Einsatz der „Heilenden Hände“. Ihre tägliche Auffrischung wird um den gleichen Betrag erhöht.
- Er kann nach erfolgreicher Berührung beliebig viele Autoritätspunkte aufwenden, um untote oder dämonische Wesen um den gleichen Betrag zu verletzen. Es gelten die üblichen Regeln des Magiekampfes, womit der Prinzipenrang „Offensiv“ die Angriffsfertigkeit ersetzen kann. Ein kritischer Treffer erhöht den Schaden um +1, mit einem Maximum von +[PE-Wille] zusätzlichen Schadenspunkten. Der verursachte Schaden gilt als Läuterung, greift direkt die Essenz des Wesens an und ignoriert dabei etwaige Reduktion. Sollte der Kontakt mit dem Wesen normalerweise schädlich sein, schützt ihn die mystische Gabe für die Dauer der notwendigen Berührung davor.
- Wird der Charakter von einem untoten oder dämonischen Wesen berührt, so kann er dies als eigene Berührung geltend machen. Die Anwendung der „Heilenden Hände“ wird damit effektiv zur Defensivaktion mit dem gleichen Effekt wie zuvor beschrieben. Für den Verteidigungswurf wird dann der Prinzipenrang „Defensiv“ herangezogen.
- Ist ein Wesen von einer untoten oder dämonischen Präsenz besessen, kann der Charakter [Seelensresistenz der Präsenz × 2] Autoritätspunkte aufwenden, um diese durch seine Berührung auszutreiben ohne dem Besessenen zu schaden. Dem untoten oder dämonischen Wesen steht dabei kein Verteidigungswurf zu. Hat er jedoch nicht (mehr) genug Autoritätspunkte zur Verfügung, erleidet er selbst die doppelte Differenz als karmischen Schaden und die Präsenz verweilt im fremden Körper. Ein erneuter Versuch ist frühestens nach 24 Stunden möglich und es kann davon ausgegangen werden, dass die Präsenz alles in ihrer Macht stehende tut um dem zu entgehen.