Gesetz (Spezialisierung)
| Kategorie: Bildung |
Zuordnung: | SW 1-3 allgemein, klerikal SW 4-10 allgemein, klerikal |
| Bezugsattribut: IN-Wissen, IN-Verstand | ||
| Komplexität: 5 | Assoziierte Fertigkeiten: Gesellschaft, Wissenschaft | |
Diese Spezialisierung macht dem Charakter juristisches Fachwissen zugänglich, welches mit einer Fertigkeitsprobe auf „Gesellschaft“ abgerufen werden kann. Von trivialen Grundlagen, wie alltäglichen Regeln und Gesetzen, über die Kenntnis des korrekten bürokratischen Dienstwegs für ein Anliegen, bis hin zur Bewertung der rechtlichen Lage in einer bestimmten Situation, kann der Charakter auf vielfältige Weise von dieser Spezialisierung profitieren. Der Schwierigkeitsgrad einer Probe hängt davon ab wie verbreitet die fragliche Information oder wie komplex der rechtliche Zusammenhang ist, und wie wahrscheinlich es ist, dass der Charakter aufgrund seines Hintergrunds bereits mit dem Thema in Berührung kam. Dem wird durch die allgemeinen Modifikatoren Rechnung getragen, die in der Beschreibung von „Gesellschaft“ aufgeführt sind. Im Allgemeinen kann sich der SL an folgenden Richtlinien orientieren:
SG Information Beschreibung & Beispiele 5 Trivial grundlegende Gesetze und rechtliche Fakten, die jedem Bürger mit gewisser Allgemeinbildung bekannt sein sollten (z.B. allgemein gültige, individuelle Rechte, Pflichten und Verbote; die Bezeichnung der Institutionen und Ämter von Gesetzgebung und Rechtsprechung; die üblichen Strafen der vorherrschenden Justiz; die zuständige Behörde für ein bestimmtes Anliegen; ...) 10 Gängig rechtliche Informationen, die zwar der Öffentlichkeit zugänglich, jedoch bei Weitem nicht jedem Bürger bekannt sind (z.B. gültige Rechte, Pflichten und Verbote für bestimmte Stände, Institutionen und Personengruppen; allgemeine Einschätzung für das Strafmaß bei bestimmten Vergehen; übliche Abläufe und Prozesse der Gesetzgebung und Rechtsprechung; zuständige Abteilung oder Ämter für ein bestimmtes Anliegen innerhalb einer Behörde; ...) 15 Anspruchsvoll juristische Informationen, die nicht zum üblichen Diskurs gehören und die man daher eigentlich nur nach entsprechendem Studium kennen kann oder gezielt nachschlagen müsste (z.B. gültige Rechte, Pflichten und Verbote für einzelne Ämter und Personen öffentlichen Interesses; die konkreten rechtlichen Konsequenzen einer geplanten Handlung einschätzen; den Einfluß offizieller Interessengruppen und Organisationen auf Gesetzgebung und Rechtsprechung berücksichtigen; konkrete Ansprechpartner und erforderliche Dokumente für bestimmte Anliegen oder Anträge; der offizielle Dienstweg eines Anliegens; allgemeiner Überblick des bürokratischen Verwaltungsapparates; ...) 20 Komplex kritische Bewertung von Gesetzen und Urteilen im gesellschaftlichen Kontext, sowie Einsichten, die ein tieferes Verständnis und umfassende Detailkenntnis erfordern (z.B. einzelne Paragraphen oder Aspekte eines Urteils abgleichen; etwaige Ausnahmen und Schlupflöcher der Rechtsprechung erkennen; ungeschriebene Einflussfaktoren und inoffizielle Interessengruppen einschätzen; mögliche Abkürzungen des offiziellen Dienstwegs finden; kritische Bewertung des bürokratischen Verwaltungsapparates; ...) 25 Abstrakt Betrachtung von Gesetzen und Urteilen aus ungewöhnlichen Perspektiven, Knüpfen alternativer und neuartiger Zusammenhänge, sowie Anwendung spekulativer Theorien (z.B. Bewertung eines Gesetzes und dessen Entwicklung im historischen und gesellschaftlichen Kontext; Vereinfachung komplexer juristischer Zusammenhänge in allgemein verständlicher Form; Schwachstellen und Lücken der Gesetzgebung und Verwaltung aufspüren und verbessern; ...)
Dabei ist natürlich zu beachten, dass das Rechtssystem nicht überall vergleichbar transparent gestaltet ist. Dies kann historisch begründet sein, oder der Absicht entspringen die Zugänglichkeit auf gewisse Kreise zu beschränken. In solch einem Fall kann der SL den Schwierigkeitsgrad zusätzlich um bis zu +5 erhöhen.
Erfolgspunkte bei einer Fertigkeitsprobe mit Gesetz können genutzt werden, um situative Vorteile zu erlangen. Jeder Vorteil kann auch mehrfach gewählt werden, insofern die Umstände dies erlauben (SL-Entscheid).
- 2 EP: Probewert +1 bei der nächsten „Gesellschafts“-Probe mit gleichem oder geringeren SG, die sinnvollerweise von der erhaltenen Information profitieren könnte.
- 2/3/5 EP: Probewert +1 bei einer anschließenden „Überzeugen“-Probe gegen ein rechtschaffenes/neutrales/chaotisches Wesen, dem die erhaltene Information im Zuge eines sinnvollen Arguments vorgebracht werden kann.
- 4 EP: Ein zusätzliches Detail zur erhaltenen Information erfahren, beispielsweise den genauen Paragraphen eines Gesetzes, nicht nur den Namen sondern auch den Arbeitsplatz eines zuständigen Beamten, die realistische Eingrenzung eines variablen Strafmaßes. Alternativ kann der SL auch eine andere Information preisgeben, die unmittelbar mit dem ursprünglichen Anliegen verknüpft ist, beispielsweise ein verwandter Fall, ein ähnliches Urteil, eine alternative Anlaufstelle oder eine unmittelbare Möglichkeit einer Strafminderung.
- 10 EP: Der Spieler kann selbst eine sinnvolle Information gleicher oder geringerer Komplexität zur Spielwelt beitragen. Diese sollte mit dem ursprünglichen Anliegen des Charakters in Verbindung stehen oder die Erzählung auf andere Weise bereichern. Es steht dem SL frei korrigierend einzugreifen, sollten sich durch die Idee des Spielers Widersprüche mit bereits etablierten Fakten oder ausgearbeiteten Aspekten der Spielwelt ergeben.
Möchte sich der Charakter in der Rolle als Ankläger oder Verteidiger auf eine bevorstehende Gerichtsverhandlung vorbereiten, wird Gesetz mit der Fertigkeit „Wissenschaft“ eingesetzt. Dabei handelt es sich um einen konkurrierenden Probewurf, der sich mit der Gegenseite messen muss und impliziert, dass der Charakter relevante Gesetzestexte und passende Präzedenzfälle studiert. Der Gewinner darf die erzielten Erfolgspunkte im Zuge der Gerichtsverhandlung spontan als Probewert-Bonus einsetzen, um auf Argumente und Aktionen der Gegenseite zu reagieren. In einer solchen Situation kann nämlich eine konkurrierende Fertigkeitsprobe auf „Überzeugen“ {Rhetorik} angemessener sein, um über Erfolg oder Misserfolg des Charakters zu entscheiden, als der bloße Vergleich juristischen Fachwissens. In diesem Zusammenhang sollte dann auch PE-Charisma als Bezugsattribut herangezogen werden.
Soll der Charakter die Rolle eines Schöffen oder Richters einnehmen, wird die zuvor beschriebene „Wissenschafts“-Probe gegen einen unbestimmten SG durchgeführt. Der Probewert bestimmt dann, auf welchem Niveau er der Argumentation folgen kann, ohne weitere Fertigkeitsproben ablegen zu müssen.