Residenz einer Höheren Macht

Aus IUNA-RPG
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Den meisten höheren Mächten wird eine Residenz zugeschrieben, ein meist außersphärischer Ort an welchem sie weilen und herrschen. Von diesen haben die sterblichen Gläubigen in der Regel nur sehr vage Vorstellungen, die sich meist in Beschreibungen von Paradies und Verdammnis in religiöser Kunst und Rhetorik äußern. Während jene, die gute oder neutrale höhere Mächte verehren sich ein paradiesisches Jenseits ausmalen, bauen die Anbeter böser höhere Mächte darauf sich einer herrschenden Position auf Ewigkeit in weniger gefälligen Gefilden verdient zu machen.

Gottheiten und Halbgötter jedweder Gesinnung residieren in der Göttersphäre. Alle Götter haben ein eigenes Reich, über welches sie uneingeschränkt herrschen. Es ist völlig nach dem Ansinnen der Gottheit geformt und unterliegt in allen Belangen ihrem Willen und auch ihren Launen. Jedes Götterreich grenzt mindestens an ein weiteres und zwischen manchen gibt es Überschneidungsgebiete in denn beide Götter aus freien Stücken gleichberechtigt herrschen. Dies ist stets durch die mythologischen Hintergründe zu erklären. Ein solches Zweireich wird hier stets kursiv geschrieben. Die Herrschaftsgebiete der Halbgötter sind stets als Zweireiche einzustufen, da sie stets Teil des Reiches ihres Schöpfers, beziehungsweise ihrer Schöpfer sind. Manchen Göttern und Halbgöttern wird auch noch eine zweite Residenz zugeschrieben, an welcher sie sich entweder nur zeitweilig aufhalten oder aber eine besondere Aufgabe übernehmen. Sollte sich ein solcher Ort nicht in der Göttersphäre befinden, wird die andere Sphäre in Klammern angegeben. Kein Gott oder Halbgott kann ohne die Erlaubnis oder Duldung der jeweils herrschenden Höheren Macht ein fremdes Reich betreten.

Erzdämonen hingegen herrschen in der Leere hinter den Sternen und jeder von ihnen hat dort sein eigenes Reich. Eigentlich kann kein Dämon aus eigener Kraft eine andere Sphäre betreten, doch sorgt vor allem die Neugier und der Machthunger der Sterblichen in Verbindung mit ihrem freien Willen dafür, dass es ihnen an Schlupflöchern und Gelegenheiten nicht mangelt.

Die Urmächte als nicht personifizierte Prinzipien besitzen keine Residenz. Ihnen wird Allgegenwart zugeschrieben, da sie Teil aller Schöpfung sind.