Tod

Aus IUNA-RPG
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Der Ablebens-Ablauf wäre dann wie folgt: 1) Sterben. Seele und Geist werden eins und trennen sich vom Körper. Die Geistseele - im folgenden wieder nur "Seele" genannt - entspricht den hier definierten Nethren. In diesem Zustand gelten bereits alle Veränderungen, also z.B. auch der Verlust aller besonderer Fähigkeiten. Streng genommen sind die Fähigkeiten allerdings nicht weg, sondern lediglich versiegelt. Die Seele kann sie nicht aus eigener Kraft erschließen und ist demnach so ziemlich machtlos, selbst wenn sie jemand Mächtigem gehörte. Alle Erinnerungen und die Persönlichkeit bleiben aber erhalten. Spieltechnisch: Alle XP die nich genutzt wurden sind jedoch unwiederbringlich verloren. Einen Stufenverlust wie bei D&D finde ich keine gute Idee. 2) Seele wird abgeholt von... ...a) einem Diener des Totengottes, im Normalfall, weiter gehts mit 3) ...b) einem Diener eines Erzdämon, wenn besondere Umstände zutreffen (Pakt, Todesumstände), weiter gehts mit 4c) ...c) niemandem, wenn sie sich weigert (unerledigte Dinge etc.) oder entsprechende Magie wirkt (Fluch, Seelenbindung, etc). Weiter gehts mit X) 3) Seele kommt vors Totengericht. Das Urteil wird gemäß der folgenden Priorität gefällt. ...a) Glaube: An welche höhere Macht hat der Verstorbene geglaubt? In welchem Umfang? ...b) Prinzipien: Von welchen Überzeugungen hat er sich leiten lassen? Stichwort Gesinnung. ...c) Taten: Haben sich Glaube und Überzeugungen auch im Leben widergespiegelt? Gibt es besondere Leistungen? Das wird dann abgewägt und ausgewertet. Es gibt göttliche Fürsprecher und dämonische Ankläger. Jede Seele zählt und demnach wird auch nix verschenkt, doch das gilt auch umgekehrt, denn man bekommt nix, was man nicht verdient hat. Halbherzig geglaubt und schwammig gelebt, schon hat man vielleicht keinen Fürsprecher und muss hoffen, dass es irgend eine Tat wieder rausreißt. Fürsprecher können durchaus auch gegeneinander argumentieren. Als letztes entscheidet sich auch ob die Seele einen Teil seiner besonderen Fähigkeiten zurück erlangt, also ob sie zur höheren oder niederen Nethre wird. Diese Entscheidung fällt die höhere Macht, der die Seele zugesprochen wird aufgrund von Glaubensfestigkeit, Taten und Treue. Sie kann sich aber jederzeit auch wieder umentscheiden, die besonderen Fähigkeiten bleiben ja immer Teil der Nethre. Würden die Dämonen also die Himmelstore stürmen, könnte der ansässige Gott quasi alle qualifizierten Nethren reaktivieren. Instant Army. Aber genauso kann die höhere Macht einer Nethre, die sich unwürdig verhalten hat die Privilegien wieder absprechen. 4) Die möglichen Urteile: ...a) Erlösung: Die Seele kommt in ein gutes/neutrales Götterreich, das sie verdient hat. Das Nachleben gestaltet sich angenehm, ähnelt ggf dem normalen Leben, ist jedoch frei von Sorgen und Überdruss. Alles mit dem man sich beschäftigt dauert objektiv viel länger als es sich subjektiv anfühlt. Die Zeit fliegt also quasi vorbei während man Dinge tut die einem Freude bereiten. Höhere Nethren sind allerdings nur bedingt aus der Verantwortung entlassen, sie können zu Aufgaben berufen werden, z.B. auch als Fürsprecher im Totengericht agieren. ...b) Verdammnis: Die Seele kommt in ein böses Götterreich, das sie verdient hat. Das Nachleben gestaltet sich unangenehm, qualvoll und beängstigend. Es wird jedoch nie die Grenze zum völlig unerträglichen Überschritten, allein durch die Hoffnung auf ein Ende der Pein. Alles dem man ausgesetzt ist fühlt sich subjektiv viel länger an, als es objektiv ist. Die Zeit scheint also kaum vorüber zu gehen, während man sich nichts sehnlicher wünscht. Höhere Nethren haben es insofern besser, dass sie in der Regel nicht leiden müssen, oder zumindest nicht im gleichen Maße. Vielmehr kommen ihnen dann Aufgaben zu wie das Leid zuzufügen oder eben auch als Fürsprecher. Da hatte ich ja schon im "Divine 0:-)"-Thread was geschrieben. ...c) Exil: Die Seele wird in die Leere hinter den Sternen verbannt und ist dort dämonischen Mächten ausgeliefert. In der Regel wird sie von einem verschlungen der so seine eigene Macht gemehrt. Selten kann sie den dortigen Herrschern genug Nutzen bieten, damit sie vor diesem Schicksal bewahrt werden. Verschlungen zu sein ist kein neutrales Nirvana der Nicht-Existenz, sondern eine ewige Qual aus der es, anders als in der Verdammnis, keinen Ausweg mehr gibt. Da Nethren allerdings nicht als Dämonen gelten, haben sie gegebenenfalls schon einen taktischen Nutzen für Dämonen, die so weit denken.

X) Die Seele ist entweder... ...a) Gebunden: Bedeutet in einem Gegenstand oder Ort gefangen. Zerstörung des Gegenstands oder aufheben des Fluches kann die Seele befreien. ...b) Verloren: Durch eigenes Verschulden oder traumatische Umstände wird die Seele zu einem untoten Geist. Die positive Energie wird von negativer umhüllt und so kann die Seele nicht abgeholt werden. Es gibt verschiedene Arten von Geistern, je nach Umständen und Motivationen, die auch nicht alle unbedingt böse sein müssen. Durch Zerstörung der untoten Gestalt wird die Seele wieder freigesetzt. Die befreite Seele kann dann wieder abgeholt werden und durchläuft den normalen Prozess. Die Taten als Untoter zählen nur dann, wenn in diesem Zustand der freie Wille beibehalten wurde. Manche Geister könnten von dunklen Präsenzen übernommen und dominiert worden sein, die haben dann mildernde Umstände. Hat sich die Person freiwillig selbst untot gemacht (z.B. Lich) gehört die Seele auf jeden Fall dem Untotengott.

Die Wege zurück: A) Wiederbelebung: Durch entsprechende Magie und im Einverständnis der Nethre kann die Geistseele wieder zurückkehren. Die höhere Macht kann die Entscheidung der Nethre jedoch widerrufen und ihr die Rückkehr verwehren, oder sie aber zur Rückkehr zwingen. Eine von Dämonen verschlungene Seele wiederzubeleben ist sehr schwierig bis unmöglich. Auf jeden Fall muss ein Körper vorhanden sein, im Optimalfall der eigene. Beim Eintritt in den Körper werden Geist und Seele wieder getrennt und alle versiegelten Fähigkeiten sind wieder zugänglich. Nur die ungenutzen XP sind eben weg. Je nach Wiederbelebungsmagie könnte auch ein dauerhafter Attributsverlust eintreten (z.B. -1 ST-Zä), ist der Körper ein anderer können das noch weitere Veränderungen zur Folge haben. Alle Erinnerungen an das Nachleben sind auf gleiche Weise verloren, wie zuvor die Fähigkeiten versiegelt waren. Es bleibt kaum mehr als ein einziger vager Eindruck (friedlich, warm, kalt, hell, dunkel), was dann auch das einzige ist, was ein Spieler mitbekommt. Stirbt die Person erneut, durchläuft sie die gleiche Prozedur wie zuvor, wobei alle Taten seit der Wiederbelebung bewertet werden. Normalerweise ändert sich nichts am Urteil, doch Ausnahmen bestätigen die Regel. Die Erinnerungen an den vorigen "Besuch" im Jenseits kehren dann auch vollständig wieder.

B) Erscheinung: Die Nethre (egal ob nieder oder höher) kann die Bitte stellen noch einmal zurückkehren zu dürfen. Ist die höhere Macht (bzw. der verantwortliche Diener) einverstanden, bleiben der Nethre wenige Augenblicke als geisterhafte Erscheinung um einen nahen Verwandten oder Freund noch etwas mitzuteilen. Dies wird jedoch nur bei großer Relevanz gewährt, also nicht um einfach nochmal Tschüß zu sagen, und ist einmalig. Die Erscheinung hat alle Fähigkeiten, die auch der Nethre geblieben sind, könnte also gegebenenfalls sogar etwas in der Welt der Sterblichen beeinflussen. Sollte sie sich dabei allerdings ihrer Privilegien als unwürdig erweisen, können diese bei der Rückkehr entzogen werden, in gravierenden Fällen droht sogar die Verstoßung, worauf ein erneutes Totengericht folgt. Nethren haben allerdings keinen ständigen Einblick in die Welt der Sterblichen, höchstens vielleicht noch eine emotionale Bindung an einen besonderen Gegenstand, ein Erbstück oder so, wodurch sie dann spüren wenn was großes geschieht. Sie können gegebenenfalls Auskunft erfragen oder werden über wichtige Ereignisse informiert. Dies gilt aber hauptsächlich für die Nethren im Paradies, wo es ja eigens dafür zuständige Celestier gibt (Naviell).

C) Beschwörung: Wird der Geist eines Verstorbenen mit entsprechender Magie gerufen, kann er zustimmen diesem Ruf zu folgen. Die höhere Macht kann das allerdings verwehren. Eine Beschwörung gilt nicht als Erscheinung im obigen Sinne, kann also theoretisch beliebig oft erfolgen. Die Grenzen der Interaktion bestimmt in der Regel die gewirkte Magie. Niedere Magien erlauben vielleicht nur Fragen zu stellen, ohne dass die Nethre überhaupt zu sehen ist. Mächtigere Magien könnten die Manifestation einer Nethre erlauben, die dann auch im Rahmen der ihr gebliebenen Fähigkeiten agieren kann. Doch auch hier gilt: Die Nethre ist für ihr Tun verantwortlich und muss sich entsprechend rechtfertigen.