Dunkelsicht (Rassenfähigkeit): Unterschied zwischen den Versionen

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* Der Charakter ist in der Lage auf begrenzte Entfernung selbst in absoluter Dunkelheit zu sehen. Innerhalb der Sichtweite von [10 + [[Stufe]]] Metern erscheint alles in Grautönen, der Bereich, der darüber hinausgeht wird graduell dunkler und verliert sich nach rasch in verschleiernder Schwärze.
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* Der Charakter ist in der Lage auf begrenzte Entfernung selbst in absoluter Dunkelheit zu sehen. Innerhalb der Sichtweite von [10 + [[Stufe]]] Metern erscheint alles in dumpfen Grautönen, der Bereich, der darüber hinausgeht wird graduell dunkler und verliert sich nach rasch in verschleiernder Schwärze.
* Bei dämmrigen Lichtverhältnissen, wie etwa unter mondlosem Nachthimmel oder schwacher indirekter Beleuchtung, kann der Charakter innerhalb der Sichtweite seiner '''Dunkelsicht''' klar sehen, darüber hinaus sieht er jedoch auch nicht mehr oder weniger als ein Anderer mit vergleichbarem Wert in [[WA-Sinne]]. Bei helleren Lichtverhältnissen schwindet die '''Dunkelsicht''' automatisch und geht unweigerlich in das normale Sehen über.  
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* Bei dämmrigen Lichtverhältnissen, wie etwa unter mondlosem Nachthimmel oder schwacher indirekter Beleuchtung, kann der Charakter innerhalb der Sichtweite seiner '''Dunkelsicht''' klar und farbig sehen, darüber hinaus sieht er jedoch auch nicht mehr oder weniger als ein Anderer mit vergleichbarem Wert in [[WA-Sinne]]. Bei helleren Lichtverhältnissen schwindet die '''Dunkelsicht''' automatisch und geht unweigerlich in das normale Sehen über.  
* Der Versuch sich vor dem Charakter im Schatten zu verstecken ist zum Scheitern verurteilt, solange man sich in der Sichtweite seiner '''Dunkelsicht''' befindet. Nutzt das Wesen andere Formen der Deckung, wird jedoch lediglich der etwaige Beitrag der Schatten zum [[Probewert]] seiner „[[Heimlichkeit (Fertigkeit)|Heimlichkeits]]“-Probe negiert.   
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* Er darf [[Fertigkeitsprobe]]n mit {[[Suchen (Spezialisierung)|Suchen]]} gegen Wesen, die sich im Schatten [[Verstecken (Spezialisierung)|verstecken]], zweifach [[bevorzugt]] durchführen.   
* Während der Charakter die '''Dunkelsicht''' aktiv nutzt, wird er durch plötzliche, unerwartete Helligkeit für 1W4 Runden [[Zustände#Blendung|geblendet]] (Fackel ⟪2⟫; Blendlaterne ⟪3⟫). Ist die Ursache der Helligkeit ein magischer Effekt gelten die [[WA-Sinne]] des Charakters zur Ermittlung der [[Sinnesüberlastung|Dauer]] als um +2 erhöht.
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* Während der Charakter die '''Dunkelsicht''' aktiv nutzt, wird er durch plötzliche, unerwartete Helligkeit für 1W4 Runden [[Zustände#Blendung|geblendet]] (Fackel ⟪1⟫; Blendlaterne ⟪2⟫). Ist die Ursache der Helligkeit ein magischer Effekt gelten die [[WA-Sinne]] des Charakters zur Ermittlung der [[Sinnesüberlastung|Dauer]] als um +2 erhöht.
  
 
[[Kategorie:Rassenfähigkeiten]]
 
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[[Kategorie:IUNA]]
 
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Aktuelle Version vom 22. März 2026, 01:54 Uhr

Rasse: Zwerge, Dunkelelfen, Felsengnome, Tiefengnome, Grauork, Grubengoblins, Rayatin, Phaer
Art: Rassenfähigkeit
XP-Kosten: automatisch (Gegenwert: ??? XP)
Voraussetzung: WA-Sinne 1

Beschreibung: Einige Rassen und Völker, die unterirdisch leben oder deren Heimat in den Schatten liegt, haben einen besonderen Gesichtssinn entwickelt, der ihnen erlaubt sich auch in völliger Dunkelheit zurechtzufinden. Diese Rassenfähigkeit beruht auf reiner Sinnesschärfe, ist also nicht magisch bedingt und kann somit auch nicht von Antimagie beeinträchtig werden. Andererseits ist ein Charakter mit Dunkelsicht auch nicht in der Lage tiefe magische Dunkelheit zu durchblicken.

Auswirkung:

  • Der Charakter ist in der Lage auf begrenzte Entfernung selbst in absoluter Dunkelheit zu sehen. Innerhalb der Sichtweite von [10 + Stufe] Metern erscheint alles in dumpfen Grautönen, der Bereich, der darüber hinausgeht wird graduell dunkler und verliert sich nach rasch in verschleiernder Schwärze.
  • Bei dämmrigen Lichtverhältnissen, wie etwa unter mondlosem Nachthimmel oder schwacher indirekter Beleuchtung, kann der Charakter innerhalb der Sichtweite seiner Dunkelsicht klar und farbig sehen, darüber hinaus sieht er jedoch auch nicht mehr oder weniger als ein Anderer mit vergleichbarem Wert in WA-Sinne. Bei helleren Lichtverhältnissen schwindet die Dunkelsicht automatisch und geht unweigerlich in das normale Sehen über.
  • Er darf Fertigkeitsproben mit {Suchen} gegen Wesen, die sich im Schatten verstecken, zweifach bevorzugt durchführen.
  • Während der Charakter die Dunkelsicht aktiv nutzt, wird er durch plötzliche, unerwartete Helligkeit für 1W4 Runden geblendet (Fackel ⟪1⟫; Blendlaterne ⟪2⟫). Ist die Ursache der Helligkeit ein magischer Effekt gelten die WA-Sinne des Charakters zur Ermittlung der Dauer als um +2 erhöht.