Wirbelnder Gunsen (Technik): Unterschied zwischen den Versionen
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| − | + | Effektiv verfehlen physische Fernangriffe durch Pfeile, Bolzen, Wurfmesser u. ä. die Anwenderin zu 50%, womit dann keine aktive Verteidigung ihrerseits erforderlich ist. Misslingt der [[Prozentwurf]], darf stets noch eine reguläre [[Defensivaktion]] durchgeführt werden. <br> | |
| − | + | Zudem erleiden Gegner den [[Basisschaden]] des [[Fecht- und Parierwaffen#Kriegsfächer|Kriegsfächers]] beim Versuch die Anwenderin im Nahkampf anzugreifen, ohne dass ihnen ein [[Verteidigungswurf]] dagegen zustünde. Besondere Effekte der Waffe, die bei einem normalen [[Angriff]] zum Tragen kämen, gelten auch bei diesem automatischen Treffer. <br> | |
| − | + | Allerdings kann der [[Fecht- und Parierwaffen#Kriegsfächer|Kriegsfächer]] nicht für andere [[Aktionen]] genutzt werden solange diese [[Technik]] wirkt. Dies dennoch zu tun oder zu versuchen führt zu einem vorzeitigen Ende des '''Wirbelnden Gunsen''', wobei die Anwenderin den [[Fecht- und Parierwaffen#Kriegsfächer|Kriegsfächer]] ohne Probleme aus der Luft [[Ausrüsten (Aktion)|ergreifen]] kann. <br> | |
| − | + | Mit ausreichend [[Erfolgspunkte]]n kann der [[Ausweichen#Bedingungen und passives Ausweichen|passive Ausweichwert]] für die Wirkungsdauer erhöht werden. Außerdem kann sich die Anwenderin die einmalige Option einer verheerenden Vergeltung sichern. Diese kann spontan genutzt werden, um den Schaden eines automatischen Treffes mit ihrem <nowiki>[</nowiki>[[Ruhm]]<nowiki>]</nowiki> zu multiplizieren. Dies beendet den '''Wirbelnden Gunsen''' allerdings vorzeitig. | |
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| − | '''[[Erweiterung]]:''' | + | '''[[Erweiterung]]:''' Schutzwirkung +1% (1 EP); Wirkungsdauer +1 Runde (3 EP); passiver Ausweichwert +1 (5 EP)<sup>×[Ruhm]</sup>; verheerende Vergeltung (15 EP)<sup>×1</sup><br> |
| − | '''[[Rückschlag]]:''' | + | '''[[Rückschlag]]:''' Die nächsten drei Probewürfe sind einfach [[benachteiligt]] (1 V / 5 FP). <br> |
'''[[Äquivalenter Grad|Äquivalenz]]:''' Grad III<br> | '''[[Äquivalenter Grad|Äquivalenz]]:''' Grad III<br> | ||
'''[[Leitprinzip]]:''' Defensiv <br> | '''[[Leitprinzip]]:''' Defensiv <br> | ||
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[[Kategorie:IUNA]] | [[Kategorie:IUNA]] | ||
Aktuelle Version vom 24. Februar 2025, 21:03 Uhr
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Voraussetzung: Stählerner Gunsen |
Zugehörigkeit: Schule des Löwen; Schule des Tigers |
Zum Wirken dieser Technik klappt die Anwenderin ihren Kriegsfächer schwungvoll auf und lässt diesen im gleichen Moment los. Scheitert die Magieprobe, fällt er schlichtweg unrühmlich zu Boden. Ist die Magieprobe jedoch erfolgreich, beginnt der Fächer blitzschnell um die Anwenderin herum zu wirbeln und schirmt sie damit nicht nur vor Fernkampfangriffen ab, sondern übt auch Vergeltung für versuchte Attacken im Nahkampf. Ihre eigenen Handlungen sind dadurch in keiner Weise beeinträchtigt.
Effektiv verfehlen physische Fernangriffe durch Pfeile, Bolzen, Wurfmesser u. ä. die Anwenderin zu 50%, womit dann keine aktive Verteidigung ihrerseits erforderlich ist. Misslingt der Prozentwurf, darf stets noch eine reguläre Defensivaktion durchgeführt werden.
Zudem erleiden Gegner den Basisschaden des Kriegsfächers beim Versuch die Anwenderin im Nahkampf anzugreifen, ohne dass ihnen ein Verteidigungswurf dagegen zustünde. Besondere Effekte der Waffe, die bei einem normalen Angriff zum Tragen kämen, gelten auch bei diesem automatischen Treffer.
Allerdings kann der Kriegsfächer nicht für andere Aktionen genutzt werden solange diese Technik wirkt. Dies dennoch zu tun oder zu versuchen führt zu einem vorzeitigen Ende des Wirbelnden Gunsen, wobei die Anwenderin den Kriegsfächer ohne Probleme aus der Luft ergreifen kann.
Mit ausreichend Erfolgspunkten kann der passive Ausweichwert für die Wirkungsdauer erhöht werden. Außerdem kann sich die Anwenderin die einmalige Option einer verheerenden Vergeltung sichern. Diese kann spontan genutzt werden, um den Schaden eines automatischen Treffes mit ihrem [Ruhm] zu multiplizieren. Dies beendet den Wirbelnden Gunsen allerdings vorzeitig.
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Erweiterung: Schutzwirkung +1% (1 EP); Wirkungsdauer +1 Runde (3 EP); passiver Ausweichwert +1 (5 EP)×[Ruhm]; verheerende Vergeltung (15 EP)×1 |