Musizieren (Fertigkeit): Unterschied zwischen den Versionen

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* Einmal pro [[Sitzung]] darf eine '''Musizieren'''-[[Fertigkeitsprobe]] <u>vorab</u> zum [[Bevorzugung|bevorzugten Probewurf]] erklärt werden.  
 
* Einmal pro [[Sitzung]] darf eine '''Musizieren'''-[[Fertigkeitsprobe]] <u>vorab</u> zum [[Bevorzugung|bevorzugten Probewurf]] erklärt werden.  
* [[Probewürfe#Verschiedene Situationen|Unterstützt]] der Charakter einen anderen bei dessen '''Musizieren'''-[[Fertigkeitsprobe]], wird sein Beitrag zum [[Probewert]] um +1 erhöht.
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* [[Probewürfe#Gemeinsame Proben|Unterstützt]] der Charakter einen anderen bei dessen '''Musizieren'''-[[Fertigkeitsprobe]], wird sein Beitrag zum [[Probewert]] um +1 erhöht.
 
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'''➐ Experte:'''
 
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Version vom 24. Februar 2020, 16:12 Uhr

Kategorie: Alltag (Kunst)      
Zuordnung: FW 1-3   allgemein
FW 4-10   allgemein
Bezugsattribut: WA-Intuition     
Komplexität: 6 Übliche Spezialisierungen: Instrument, Komposition, Singen

Diese Fertigkeit beschreibt die allgemeine Kompetenz des Charakters in den musischen Künsten. Dies umfasst sowohl die damit verbundenen theoretischen Kenntnisse, wie beispielsweise das Notenlesen oder -schreiben, als auch das grundlegende praktische Geschick im Umgang mit verschiedenen Musikinstrumenten und nicht zuletzt die Eignung als Sänger. Alleine die große Vielfalt möglicher Instrumente und Musikarten setzt jedoch bei aller Erfahrung stets auch eine gewisse Eingewöhnung voraus, wenn sich der Charakter an etwas Neues wagt. Erst mit entsprechender Spezialisierung kann ein Musikstück dann auch wirklich virtuos werden.
Es ist zu beachten, dass es sich bei der Spezialisierung {Instrument} lediglich um eine Vorlage handelt, von der konkrete Spezialisierungen für verschiedene Gruppen von Musikinstrumenten abgeleitet werden können. Wie eng oder weit eine solche Gruppe gefasst ist, und für welche Instrumente dann eine neue Spezialisierung erforderlich ist, bestimmt der SL für seine Spielwelt. Standardmäßig unterscheidet man jedoch zwischen grundlegend verschiedenen Instrumenten, wie beispielsweise Flöten, Trommeln oder Streichern. Theoretisch könnten auch verschiedene Arten des Gesangs als separate Spezialisierungen gehandhabt werden.
Üblicherweise werden Fertigkeitsproben hier gegen einen unbestimmten SG durchgeführt, sodass die Höhe des Probewertes Auskunft über die allgemeine Qualität der Darbietung liefert. Legt die Situation jedoch einen minimalen Anspruch nahe, beispielsweise aufgrund der Erwartungshaltung oder Stimmung des Publikums, der Komplexität einer Melodie, oder erforderlicher Koordination mit anderen Musikern, kann der SL einen bestimmten SG vorgegeben, den es zu erreichen gilt, um sich nicht zu blamieren oder anderweitig negativ aufzufallen.
Ein Charakter mit einem Fertigkeitswert von Null in Musizieren hat keinerlei nennenswerte Erfahrung auf diesem Gebiet. Zwar wird er vermutlich in der Lage sein einen Takt mit zu klatschen oder bei einer bekannten Volksweise mit einzustimmen, doch sein Solo dürfte keinem der Zuhörer sonderliches Vergnügen bereiten.
Im Folgenden werden einige Beispiele für den Einsatz dieser Fertigkeit aufgeführt. Dabei wird stets auch die relevante Spezialisierung genannt. Konkrete Vorschläge für den SG der Fertigkeitsprobe sind dann der Beschreibung der jeweiligen Spezialisierung zu entnehmen. Der SL kann den Schwierigkeitsgrad natürlich auch anhand der allgemeinen Richtlinien selbst festlegen.

  • eine bestimmte Art von Musikinstrument frei oder nach Noten spielen {Instrument}
  • ein Musikstück für ein oder mehrere Instrumente komponieren {Komposition}
  • ein Orchester dirigieren {Komposition}
  • ein bestimmtes Lied zum Besten geben {Singen}
  • eine Melodien improvisieren {Singen}

Kompetenzstufen


➊ Laie:

➍ Fortgeschritten:


➐ Experte:

  • Einmal pro Sitzung darf eine misslungene oder nicht zufrieden stellende Musizieren-Fertigkeitsprobe spontan wiederholt werden. Dies gilt auch für einen bevorzugten Probewurf.
  • Der Charakter erhält einen situativen Bonus von +1 auf andere Fertigkeitsproben, wenn ihm sein musikalischer Feinsinn und Gespür für Stimmung von Nutzen sein kann. Dies ist vom Spieler vor dem Probewurf anhand seiner Vorgehensweise zu begründen.

➓ Meister:

  • Einmal pro Sitzung darf der Probewert einer Musizieren-Fertigkeitsprobe nachträglich verdoppelt werden. Dies gilt auch für einen wiederholten oder bevorzugten Probewurf.
  • Eine gewürfelte 1 bei Musizieren-Fertigkeitsproben bleibt ohne negative Konsequenzen für den Charakter, abgesehen vom möglichen regulären Scheitern der Probe.
  • Spieler darf die Atmosphäre in einer gegebenen Situation auf der Erzählebene des Spiels beeinflussen. Dabei kann er die bereits vorherrschende Stimmung steigern, abschwächen oder in sinnvoller Weise abändern. Sein Charakter muss dafür an der aktuellen Situation teilnehmen. Beispielsweise könnte er einbringen, dass ein kleiner Streit am Nebentisch zu einer Schlägerei im Schankraum eskaliert; dass es gerade rechtzeitig zur Darbietung einer düsteren Geschichte zu winden und donnern beginnt; dass sich die aufgebrachte Menge auf dem Dorfplatz durch eine kurze Ablenkung plötzlich merklich beruhigt; dass der Fürst vom tollpatschigen Missgeschick des Charakters wohlwollend amüsiert ist, statt an ihm zu zweifeln oder ihn zu verspotten. So können viele Situationen noch zu Gunsten des Charakters gewendet werden. Dabei sollten jedoch stets die Bereicherung des Spiels und eine interessante Handlung im Vordergrund stehen. Der Spieler darf eine gesellschaftliche Situation pro Sitzung beeinflussen, sowie im Verlauf eines ganzen Abenteuers eine einzelne Kampf- oder gefährliche Konfliktsituation. Die genaue Umsetzung obliegt dann dem SL. Dieser kann die Einflussnahme in Szenen untersagen, deren genaue Einhaltung entscheidend für die Handlung sind. Dies zählt dann jedoch auch nicht als Einsatz dieses Privilegs.