Verzehren (Spezialfähigkeit): Unterschied zwischen den Versionen
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* Der Charakter wird um den Betrag des verursachten Schadens geheilt. Es kann allerdings nicht mehr Lebenskraft übertragen werden als vorhanden ist, die [[Lebenspunkte]] können nicht ins Negative gehen. Allerdings zählt überschüssiger Schaden doppelt bezüglich der [[Todesschwelle]]. | * Der Charakter wird um den Betrag des verursachten Schadens geheilt. Es kann allerdings nicht mehr Lebenskraft übertragen werden als vorhanden ist, die [[Lebenspunkte]] können nicht ins Negative gehen. Allerdings zählt überschüssiger Schaden doppelt bezüglich der [[Todesschwelle]]. | ||
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Version vom 27. April 2020, 22:08 Uhr
Überklasse: allgemein
Art: Trick
Voraussetzung: Rasse ist Rayatin; PE-Wille 1
XP-Kosten: ??? XP
Beschreibung: Diese Spezialfähigkeit erlaubt es andere Wesen durch eine schiere Berührung ihrer Lebenskraft zu berauben. Das Opfer verliert dann unter Schmerzen Lebenspunkte, während der Charakter um den gleichen Betrag geheilt wird.
Auswirkung:
- Der Charakter muss sein Opfer zunächst ergreifen und für eine Runde festhalten. Wehrt sich das Opfer entscheidet eine konkurrierende Probe auf „Athletik“ {Kraftakt} mit ST-Kr als Bezugsattribut.
- Kann der Charakter die Probe für sich entscheiden, verliert das Opfer unter Schmerzen [(Stufe ÷ 2) + PE-Wi] LE, was als typloser Schaden gilt als. Dem Opfer steht ein Verteidigungswurf auf „Widerstehen“ {Seelenresistenz} gegen einen SG von [Stufe + PE-Wi] zu, um Verlust soweit zu mindern, dass ihm zumindest 1 Lebenspunkt verbleibt.
- Der Charakter wird um den Betrag des verursachten Schadens geheilt. Es kann allerdings nicht mehr Lebenskraft übertragen werden als vorhanden ist, die Lebenspunkte können nicht ins Negative gehen. Allerdings zählt überschüssiger Schaden doppelt bezüglich der Todesschwelle.
- Für [Stufe] Runden nach dem Lebensraub treten die Adern an Hand und Arm dunkelrot hervor, was die Erscheinung des Charakters um [Stufe ÷ 10] mindert.
Diese Spezialfähigkeit hat eine besondere Synergie mit dem Nachteil „Blutdurst“:
- Wird der Lebensraub angewandt, während der Charakter seinen Blutdurst an einem lebendigen Wesen stillt, erhält er zusätzlich 1W6 LE, ungeachtet der vorhandenen Lebenspunkte seines Opfers.
- Übersteigen die erhaltenen LE die momentane Lebenskraft, kann der Charakter den Überschuss noch kurze Zeit an sich binden. Neu erlittener Schaden wird zunächst von diesen Lebenspunkten abgezogen, ansonsten verfallen sie nach spätestens einer Stunde.
- Bis dahin sind seine Augen jedoch vollkommen blutrot, was was die Erscheinung des Charakters um insgesamt [Stufe ÷ 5] mindert.