Verführen (Spezialisierung)
| Kategorie: Interaktion |
Zuordnung: | SW 1-3 allgemein, adaptiv SW 4-10 adaptiv |
| Bezugsattribut: PE-Charisma | ||
| Komplexität: 3 | Assoziierte Fertigkeiten: Überzeugen | |
Diese Spezialisierung erlaubt dem
emotionale Manipulation
Erlaubt auf Gefühle und Verlangen des Gesprächspartners einzugehen, sei es auch nur zum Schein, und mit charmanten Witz, verlockenden Angeboten, materieller Bestechung oder körperlichen Reizen zu überzeugen; kann das Verhältnis positiv wie negativ beeinflussen
Der Einsatz dieser Spezialisierung birgt jedoch stets ein gewisses Risiko, da sie das Verhältnis zum Gegenüber schädigt. Unabhängig vom Erfolg der Probe wird das Opfer der Drohung den Charakter künftig in einem deutlich schlechteren Licht betrachten und vielleicht sogar nach Rache sinnen: Die Haltung des Gegenübers zum Charakter sinkt dauerhaft um -1. Dies kann mit ausreichend Erfolgspunkten beim Probewurf zumindest teilweise wieder wett gemacht werden. Auch andere situative Vorteile sind möglich. Jede Option kann auch mehrfach gewählt werden, insofern die Umstände dies erlauben (SL-Entscheid).
- X EP: Es gelingt die Wogen nach der Bedrohung etwas zu glätten, sei es durch einen versöhnlichen Spruch, eine kumpelhafte Geste, eine kleine Spende oder schlichtweg einen Hauch unter Zähneknirschen gewonnenen Respekts. Die Einbuße an Haltung gegenüber dem Charakter wird um 0,1 gemindert. X entspricht dabei dem [Betrag der Vorkommastelle + 1]. Je mehr das Gegenüber den Charakter also mag oder verachtet, umso schwieriger wird es das Entsetzen oder die weitere Empörung über sein brutales Vorgehen zu relativieren. (z.B. Haltung 0,4 → X = 1 EP | Haltung 2,1 → X = 3 EP | Haltung -3,6 → X = 4 EP). Die minimale Einbuße beträgt allerdings -0,1 denn ganz spurlos kann ein solches Verhalten nicht am Gegenüber vorbei gehen.
- 10 EP: Dem Bedrohten ein zusätzliches Zugeständnis abringen, welches die eigentliche Forderung sinnvoll ergänzt (z.B. Es wird ein weiterer Name in gleicher Sache genannt oder ein überraschendes Geständnis in anderer Sache gemacht; Man überlässt dem Charakter einen geringen Geldbetrag oder einen relevanten Gegenstand; Man ist dem Charakter eine Stunde/einen Tag länger zu Diensten als verlangt oder bietet noch eine verwandte Dienstleistung an; ...)