Gebändigter Blutdurst (Rassenfähigkeit)
Version vom 9. Mai 2020, 22:28 Uhr von Christian (Diskussion | Beiträge)
Rasse: Rayatin, Grubengoblin, Schwarzork oder Halbork entsprechender Abstammung
Art: Rassenfähigkeit
XP-Kosten: [??? × Wert des Blutdurstes] XP
Voraussetzung: Blutdurst; PE-Wille 3; Gesinnung ist rechtschaffen
Beschreibung: Manche, die aufgrund ihres Erbes die Auswirkungen des Blutdurstes erfahren, weigern sich diesem Zwang ohne weiteres nachzugeben. Oftmals ist dieser Widerstand vergebens und der Kreislauf von Verlangen und Reue bleibt ungebrochen. Doch einigen besonders entschlossenen Charakteren kann es gelingen, zumindest die Aggressionen, die der Hunger nach Blut und Fleisch mit sich bringt in nützliche Bahnen zu leiten und Selbstbestätigung aus dem erfolgreichen Überkommen ihres Zwanges zu schöpfen.
Auswirkung:
- Die Probewurf-Erschwernis aufgrund der Entzugserscheinungen anhaltenden Blutdurstes gilt nun bei Angriffs- und Schadenswürfen im Nahkampf als Bonus.
- Auch für andere Probewürfe, die von einem besonders aggressiven Verhalten profitieren könnten, gilt der eigentliche Abzug stattdessen als Bonus (SL-Entscheid). Dazu zählen je nach Situation beispielsweise Fertigkeitsproben auf „Überzeugen {Einschüchtern}“ oder „Überleben {Jagen}“.
- Der Charakter verspürt kein berauschendes Gefühl mehr, nachdem sein Blutdurst gestillt wurde, und erhält daher auch keinen Probewurf-Bonus. Stattdessen kann er, wenn er seinem Zwang mit einer erfolgreichen Probe auf „Kontrolle {Beherrschung}“ widerstanden hat, die negativen Auswirkungen des Blutdursts für 1 Stunde ignorieren. Diese Zeitspanne wird je 5 EP um eine Stunde verlängert.