Stufe

Aus IUNA-RPG
Version vom 23. April 2019, 12:50 Uhr von Andreas (Diskussion | Beiträge) (1 Version importiert: Neuinstallation)
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Die Stufe eines Charakters ist in IUNA ein objektives Maß seiner persönlichen Entwicklung und Lebenserfahrung. Sie trifft, anders als in anderen Systemen, keine Aussage über die Kampfkraft des Charakters (dazu gibt es den Gefahrenwert), denn sie berechnet sich alleine aus den genutzten XP. In welche Fähigkeiten oder Fertigkeiten diese XP jedoch investiert wurden, spielt keine Rolle. Es könnten auch ausschließlich handwerkliche und künstlerische Fertigkeiten sein, sowie Fähigkeiten, die sich nicht im Kampf einsetzen lassen. Das Erreichen einer höheren Stufe ist demnach auch kein Augenblick, in dem plötzlich dutzende neue Fähigkeiten oder Fertigkeit auf einen Charakter hereinprasseln.

Die Stufe wird, neben der objektiven Bemessung des Charakterfortschritts, lediglich für zwei Dinge herangezogen:

  • Erstens gibt es manche Effekte, die sich auf die Stufe eines Wesens beziehen. Die sind meist angeborene Vorteile und Rassenfähigkeiten, deren Wirksamkeit von der allgemeinen Entwicklung des Charakters abhängt, nicht von seiner spezifischen Entwicklung in den Überklassen. Auch einige von höheren Mächten verliehene mystische Gaben beziehen sich auf die Stufe eines Charakters.
  • Zweitens ist die Stufe Voraussetzung für manche Fähigkeiten, die schlichtweg eine gewisse Lebenserfahrung erfordern.

Die Staffelung der Stufen sieht wie folgt aus:

Stufe Genutzte XP
1 4.000 *
2 7.000
3 13.000
4 22.000
5 34.000
6 49.000
7 67.000
8 88.000
9 112.000
10 139.000
11 169.000
12 202.000
13 238.000
14 277.000
15 319.000
16 364.000
17 412.000
18 463.000
19 517.000
20 574.000
* durch die Charaktererschaffung

Die Tabellenwerte ermitteln sich nach der folgenden Formel:

$Genutzte~XP = 4000 + (Stufe^2 - Stufe) × 1500$     →     $Stufe = Untergrenze~( \sqrt{\dfrac{Genutzte~XP - 4000}{1500} + \dfrac{1}{4} } + \dfrac{1}{2} )$

Die Formel bewirkt, dass die Differenz der den Stufen zugewiesenen XP-Grenzen stets um 3.000 ansteigt. Diese Berechnung wird im Entwicklungsblatt der Charaktermappe natürlich automatisch vorgenommen.

Bei der Erschaffung normaler bürgerlicher NSC (Krämer, Fischer, Hausfrau etc.), werden in aller Regel nicht genug XP genutzt um die 1. Stufe zu erreichen. Solche NSC sind somit Stufe 0. Eventuelle Klassenprozente zählen bei Stufe 0 Charakteren nicht. Sie haben durchgehend maximale Kostenfaktoren (1,25 für Fähigkeiten und Fertigkeiten der allgemeinen Überklasse, 2,00 bei allen anderen Überklassen). Ihr Kampffaktor beträgt 2,00, was in der Regel auch geringe anfängliche Lebenskraft bedeutet. Ein unerfahrener Zivilist kann also bereits mit einem erfolgreichen Schwertstreich oder Dolchstoß niedergestreckt werden. Normalerweise ist jedoch für NSC keine Erschaffungsprozedur notwendig. Der SL legt einfach (spontan) fest, was sie können und was nicht.

Wesen, die keine Ausbildung oder Entwicklung im Sinne eines Charakters durchlaufen können, sondern lediglich angeborene Fähigkeit besitzen (Tiere, Monster, etc.), haben in der Regel auch keine Klasse und niemals eine Stufe. Der Umfang ihrer Fähigkeiten ist für alle Wesen derselben Art gleich, Variationen und Verbesserungen sind meist durch ihr Alter, Zustand oder andere Umstände im Ermessen des SL bestimmt, nicht aber durch XP. Demnach erhalten sie auch keine XP um eine individuelle Entwicklung durchzuführen. Um jedoch trotzdem eine Varianz bezüglich der Lebenspunkte innerhalb Wesen einer Art gleichen Alters zu ermöglichen, werden diese meist durch Würfel zuzüglich eines in der Regel überwiegenden Festbetrages bestimmt. Zur Bestimmung des Gefahrenwerts wird im Allgemeinen meist ein durchschnittlicher Wurf angenommen. Der SL kann auch andere Faktoren, etwa Angriff und Verteidigung, variieren um individuellere Gegner zu schaffen, doch sollte dann überprüft werden, ob sich der GW ändert.