Vergangenes Leben (Zauber)
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Grad: II |
Schule: Divination (Mantik); Nekromantie (Anima); Ormaenas; Schattenmagie (Sein) |
Mit diesem Zauber kann sich die Anwenderin durch die Berührung der Überreste eines verstorbenen Wesens ein mentales Bild von dessen einstiger Erscheinung vor ihr inneres Auge rufen. Das Bild entspricht dabei dem Zustand des Wesens geraume Zeit vor seinem Ableben, vielleicht Tage oder Wochen. Die sterblichen Überreste können bis zu [Rang × 200] Jahre alt sein und es wird nur ein kleines Fragment benötigt, etwa ein Knochensplitter oder eine Haarsträhne, das auch als unverzichtbarer materieller Fokus dient.
Mit ausreichend Erfolgspunkten können zusätzliche Informationen des Vergangenen Lebens enthüllt werden. Dabei kann die Anwenderin je nach Situation wählen, welche der folgenden Aspekte für sie relevant sein könnten:
- vollständiger Name
- sozialer Status inklusive offizieller Titel
- geographische bzw. kulturelle Herkunft
- Beruf, Aufgabe oder besondere Talente
- Erscheinung in jüngeren Jahren
- genaue Todesursache
- Die letzten Augenblicke im Leben des Wesens, wie durch dessen Augen gesehen. Diese Option kann mehrfach gewählt werden und verlängert die Szene jeweils um eine Runde.
Wird eine nicht existente Information erfragt, etwa der Namen eines wilden Tieres, sind die eingesetzten Erfolgspunkte verschwendet. Der SL sollte jedoch einen gewissen Interpretationsspielraum lassen. So könnte ein Haustier durchaus einen adäquaten Namen gehabt haben sowie bei einem Nutztier eine Aufgabe zu erfahren ist. Innerhalb einer Herde oder eines Rudels könnte auch ein Äquivalent eines sozialen Status vorhanden gewesen sein, und wenn es lediglich der eines Ausgestoßenen oder Einzelgängers war. Starb das Wesen im Schlaf, werden die letzten Augenblicke nichts als Dunkelheit zeigen. Ist ein verstorben geglaubtes Wesen noch am Leben, endet der Zauber ohne Ergebnis, ebenso wenn der Effekt durch Antimagie oder Magieresistenz unterbunden wird. Die Ursache wird dabei nicht offenbar. Eine wiederholte Anwendung des Zaubers auf das gleiche Ziel kann im Übrigen erst nach einer Steigerung des Ranges neue oder andere Informationen enthüllen. Die Verwendung zusätzlicher Nutzkomponenten zur Verbesserung des Probewerts ist daher üblich.
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Erweiterung: zulässiges Alter +100 Jahre (2 EP); eine weitere Information (4 EP); Kosten um -1 MP gesenkt (maximal -50%) (8 EP) |