Blutdurst (Nachteil): Unterschied zwischen den Versionen
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| − | * Tut er dies nicht, erhält er -1 auf alle [[Probewürfe]] je [6 - Wert] überfällige Tage, bis zu einem Maximum von -[Wert], bis er sein Verlangen gestillt hat. In dieser Zeit ist er zudem besonders reizbar und neigt zu aggressivem Verhalten. Dies betrifft [[Probewürfe]] mit [[Spezialisierungen]] wie {[[Gespür (Spezialisierung)|Gespür]]}, {[[Meditation (Spezialisierung)|Meditation]]} oder {[[Diplomatie (Spezialisierung)|Diplomatie]]} | + | * Tut er dies nicht, erhält er -1 auf alle [[Probewürfe]] je [6 - Wert] überfällige Tage, bis zu einem Maximum von -[Wert], bis er sein Verlangen gestillt hat. In dieser Zeit ist er zudem besonders reizbar und neigt zu aggressivem Verhalten. Dies betrifft verstärkt [[Probewürfe]] mit [[Spezialisierungen]] die innere Ruhe oder einen klaren Kopf erfordern, wie beispielsweise {[[Gespür (Spezialisierung)|Gespür]]}, {[[Meditation (Spezialisierung)|Meditation]]}, {[[Taktik (Spezialisierung)|Taktik]]} oder {[[Diplomatie (Spezialisierung)|Diplomatie]]}. Hier wird der Abzug auch auf den [[Spezialisierungswert]] angerechnet, zählt dann also effektiv doppelt. In bestimmten Situationen kann der [[SL]] entsprechende Proben auch untersagen oder als automatisch gescheitert erklären. |
* Kann der Blutdurst endlich gestillt werden, erhält der Charakter durch den berauschenden Genuss in den folgenden [Wert × 5] [[Runden]] + [Wert ÷ 2] (aufgerundet) auf alle [[Probewürfe]]. Je nach [[Gesinnung]] und Persönlichkeit kann dem Rausch jedoch Reue und Ekel folgen. | * Kann der Blutdurst endlich gestillt werden, erhält der Charakter durch den berauschenden Genuss in den folgenden [Wert × 5] [[Runden]] + [Wert ÷ 2] (aufgerundet) auf alle [[Probewürfe]]. Je nach [[Gesinnung]] und Persönlichkeit kann dem Rausch jedoch Reue und Ekel folgen. | ||
*In passenden Situationen kann der [[SL]] einen Wurf auf „[[Kontrolle (Fertigkeit)|Kontrolle]]“ {[[Beherrschung (Spezialisierung)|Beherrschung]]} verlangen. Der [[SG]] beträgt 5, 10 oder 20, je nach Intensität der Situation. Der [[Probewert]] wird unabhängig etwaiger Entzugserscheinungen und damit verbundener Abzüge stets um den vollen Wert des '''Blutdurstes''' gemindert. Misslingt der Wurf, erliegt der Charakter dem Zwang und muss sich entsprechend verhalten, auch wenn er sich dabei vielleicht vor etwaigen Beobachtern bloßstellt. | *In passenden Situationen kann der [[SL]] einen Wurf auf „[[Kontrolle (Fertigkeit)|Kontrolle]]“ {[[Beherrschung (Spezialisierung)|Beherrschung]]} verlangen. Der [[SG]] beträgt 5, 10 oder 20, je nach Intensität der Situation. Der [[Probewert]] wird unabhängig etwaiger Entzugserscheinungen und damit verbundener Abzüge stets um den vollen Wert des '''Blutdurstes''' gemindert. Misslingt der Wurf, erliegt der Charakter dem Zwang und muss sich entsprechend verhalten, auch wenn er sich dabei vielleicht vor etwaigen Beobachtern bloßstellt. | ||
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*[[Gebändigter Blutdurst (Rassenfähigkeit)|Gebändigter Blutdurst]] - erlaubt es die mit dem Hunger steigende Aggression im Kampf zum eigenen Vorteil zu nutzen | *[[Gebändigter Blutdurst (Rassenfähigkeit)|Gebändigter Blutdurst]] - erlaubt es die mit dem Hunger steigende Aggression im Kampf zum eigenen Vorteil zu nutzen | ||
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Aktuelle Version vom 30. Dezember 2023, 02:31 Uhr
Art: Verhaltensnachteil
Voraussetzung: Rasse ist Rayatin, Grubengoblin, Schwarzork oder Halbork entsprechender Abstammung
zusätzliche XP: +800 bis +2.400 XP
Beschreibung: Dieser Nachteil ist eine besondere Form des Zwangs „Substanzsucht“, welche sich nur bei einigen wenigen Rassen findet. Der Blutdurst äußert sich in einem instinktiven Verlangen nach Blut und dem Verzehr von rohem Fleisch. Je nach dem wie stark ausgeprägt der Blutdurst des Charakters sein soll, wird ihm einen Wert von 1 bis 5 zugewiesen. Dies bestimmt direkt die zusätzlichen XP, die er durch den Nachteil erhält, nämlich [(Wert + 1) × 300] XP. Je stärker der Blutdurst, desto mehr Gewicht muss ihm beim Rollenspiel zukommen und desto stärker wird der Charakter durch ihn eingeschränkt. Es ist unerheblich, auf welche Weise der Blutdurst gestillt wird. Humanoides oder tierisches Blut und Fleisch zu verzehren ist für den Charakter gleichermaßen befriedigend, solange es frisch ist. Auch spielt es keine Rolle, ob es gekauft oder selbst gejagt wurde. Kann der Charakter seinen Blutdurst jedoch nicht stillen, wächst das Verlangen zu einem nagenden Hungergefühl an, das alle anderen Gedanken und Handlungen beeinträchtigt. Der Charakter wird reizbar und aggressiv und hat Schwierigkeiten sich zu konzentrieren.
Auswirkung:
- Der Charakter muss alle [6 - Wert] Tage eine sättigende Menge Blut oder rohes Fleisch verzehren.
- Tut er dies nicht, erhält er -1 auf alle Probewürfe je [6 - Wert] überfällige Tage, bis zu einem Maximum von -[Wert], bis er sein Verlangen gestillt hat. In dieser Zeit ist er zudem besonders reizbar und neigt zu aggressivem Verhalten. Dies betrifft verstärkt Probewürfe mit Spezialisierungen die innere Ruhe oder einen klaren Kopf erfordern, wie beispielsweise {Gespür}, {Meditation}, {Taktik} oder {Diplomatie}. Hier wird der Abzug auch auf den Spezialisierungswert angerechnet, zählt dann also effektiv doppelt. In bestimmten Situationen kann der SL entsprechende Proben auch untersagen oder als automatisch gescheitert erklären.
- Kann der Blutdurst endlich gestillt werden, erhält der Charakter durch den berauschenden Genuss in den folgenden [Wert × 5] Runden + [Wert ÷ 2] (aufgerundet) auf alle Probewürfe. Je nach Gesinnung und Persönlichkeit kann dem Rausch jedoch Reue und Ekel folgen.
- In passenden Situationen kann der SL einen Wurf auf „Kontrolle“ {Beherrschung} verlangen. Der SG beträgt 5, 10 oder 20, je nach Intensität der Situation. Der Probewert wird unabhängig etwaiger Entzugserscheinungen und damit verbundener Abzüge stets um den vollen Wert des Blutdurstes gemindert. Misslingt der Wurf, erliegt der Charakter dem Zwang und muss sich entsprechend verhalten, auch wenn er sich dabei vielleicht vor etwaigen Beobachtern bloßstellt.
- SG 5: Beiläufige Begegnung, z.B. wenn der Charakter momentan nicht unter Entzugserscheinungen leidet und einen Fleischerstand mit appetitlicher, frischer Ware passiert. Bei Misslingen der Probe kommt er nicht umhin ein Stück Fleisch zu kaufen und kurze Zeit später roh zu verzehren.
- SG 10: Unmittelbare Konfrontation, z.B. wenn der Charakter bereits seinen Blutdurst verspürt und sich bei der Jagd unbeobachtet fühlt. Sollte die Probe misslingen, wird er sich am Blut seiner Beute gütlich tun, und dabei vielleicht verräterische Spuren hinterlassen oder seine Umgebung aus dem Blick verlieren.
- SG 20: Extreme Situation, z.B. wenn der Charakter bereits unter den vollen Auswirkungen seines Hungers leidet und nach einem Kampf mit blutverschmierten Händen vor dem Leichnam seines Gegners steht. Misslingt die Probe überkommt den Charakter ein animalisches Verlangen und er wird seinen Hunger ohne Rücksicht auf seine Umgebung an den Überresten seines Gegners stillen.
- Der Spieler kann auch auf den Probewurf verzichten und dem Blutdurst freiwillig nachgeben, wenn er denkt dies ist im Sinne des Rollenspiels.
Für weitere Details kann der zu Grunde liegende Nachteil „Zwang“ herangezogen werden.
Als Besonderheit kann dieser Nachteil noch durch besondere Rassenfähigkeiten und Spezialfähigkeiten beeinflusst und ergänzt werden:
- Gebändigter Blutdurst - erlaubt es die mit dem Hunger steigende Aggression im Kampf zum eigenen Vorteil zu nutzen
- Verzehren - gestaltet sich in Kombination mit Blutdurst als besonders wirkungsvoll