Körperresistenz (Spezialisierung): Unterschied zwischen den Versionen
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| − | * | + | *[[Reduktion]] von 1 gegen [[Schadenstypen#Gift|Giftschaden]] |
| − | * | + | *Minderung der [[Wirkungsdauer von Effekten|Wirkungsdauer]] für einen der folgenden [[Zustände]] um -1 Runde bzw. -10%, was auch immer die größere Auswirkung hat. Dies kann das Eintreten des [[Zustände|Zustands]] gänzlich verhindern. Sind zwei aufgeführt, gilt die gleiche Minderung für beide. |
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Aktuelle Version vom 18. Mai 2024, 14:38 Uhr
| Kategorie: Kampf (Defensive) |
Zuordnung: | SW 1-3 allgemein, martialisch, transzendent SW 4-10 martialisch, transzendent |
| Bezugsattribut: (ST-Zähigkeit, WA-Sinne) | ||
| Komplexität: 6 | Assoziierte Fertigkeiten: Abwehren, (Ausweichen), Widerstehen | |
Die Körperresistenz eines Wesens ist ein Maß für seine angeeignete Widerstandskraft gegen alle besonderen Effekte, die seine körperliche Gestalt beeinflussen sollen, seine Gesundheit in Mitleidenschaft ziehen, den Körper ungewöhnlichem Stress aussetzen oder seine physischen Handlungsmöglichkeiten einschränken. Dazu gehören vor allem magische Effekte und negative Zustände wie beispielsweise Gift, Krankheit, Umwerfen, Erschöpfung, Schwäche, Trägheit, Verlangsamung, Bindung, Lähmung, Versteinerung und Verwandlung.
Die Körperresistenz fließt als Spezialisierung in den Probewert von Verteidigungswürfen gegen eben solche Effekte ein. Am häufigsten findet sie bei der Defensivaktion „Widerstehen“ Anwendung, insbesondere gegen direkte Schadenseffekte sowie bei sekundären Widerstandswürfen, wie beispielsweise gegen das Gift eines erfolgreichen Schlangenbisses.
Das Bezugsattribut für die Körperresistenz richtet sich normalerweise nach der genutzten Defensivaktion. Allerdings gibt es zwei Ausnahmen, bei denen alternative Bezugsattribute Vorrang haben:
- Verteidigungswürfe gegen Gift und Krankheit erfordern immer ST-Zähigkeit als Bezugsattribut, da hier das Immunsystem eine entscheidende Rolle spielt.
- Verteidigungswürfe gegen eine körperliche Einschränkung der Wahrnehmung erfordern WA-Sinne als Bezugsattribut. Beispiele wären die Zustände Schweigen, Taubheit, Blindheit und Blendung, insofern diese nicht durch eine Illusion oder andere Geistesbeeinflussung hervorgerufen wird.
Beträgt der Spezialisierungswert der Körperresistenz 0, sind Verteidigungswürfe damit benachteiligt. Sie werden also mit 2W10 durchgeführt, wobei das schlechtere Würfelergebnis gilt. Hat ein Wesen für seine Körperresistenz die Angabe „X“ ist es körperlos und kann von keinem der oben genannten Effekte betroffen werden. Beispiele wären Geister oder Nethren. Manche Wesen haben zwar keinen biologischen Körper, besitzen aber dennoch eine materielle Form, wie beispielsweise Elementare und Dämonen. Damit verfügen sie auch über Körperresistenz, gegen alle Effekte, die ihren manifestierten Körper beeinflussen könnten. Gegen Effekte, die nur auf biologische Körper wirken, wie Gift und Krankheit, sind sie hingegen immun.
Fortgeschrittene Kompetenz
Neben ihrem Beitrag zu Verteidigungswürfen hat diese Defensivspezialisierung noch einen indirekten Nutzen. Ab Spezialisierungswert 1 sind Verteidigungswürfe nicht länger benachteiligt.
Für jeweils zwei weitere Punkte, also bei SW 3, 5, 7 und 9, darf der Charakter dann eines der folgenden Privilegien wählen:
- Reduktion von 1 gegen Giftschaden
- Minderung der Wirkungsdauer für einen der folgenden Zustände um -1 Runde bzw. -10%, was auch immer die größere Auswirkung hat. Dies kann das Eintreten des Zustands gänzlich verhindern. Sind zwei aufgeführt, gilt die gleiche Minderung für beide.
Das gleiche Privileg darf auch mehrfach gewählt werden. Der Charakter kann damit individuelle Schwerpunkte setzen, die im Idealfall auch im Einklang mit seiner Natur und seinem Hintergrund stehen.