Blutige Rache (Rassenfähigkeit): Unterschied zwischen den Versionen

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* Besitzt der [[Nachteil]], welcher Zugang zu dieser [[Rassenfähigkeit]] gewährt einen höheren Wert als vorausgesetzt, mindert dies den erforderlichen Verlust an [[Lebenskraft]] dementsprechend. So müsste ein Charakter mit „[[Aggression (Nachteil)|Aggression]]“ 5 lediglich 3 [[LE]] verlieren, um die '''Blutige Rache''' zu nutzen. Natürlich muss der Charakter dann auch mit den verschärften Konsequenzen dieses [[Nachteils]] leben.
 
* Besitzt der [[Nachteil]], welcher Zugang zu dieser [[Rassenfähigkeit]] gewährt einen höheren Wert als vorausgesetzt, mindert dies den erforderlichen Verlust an [[Lebenskraft]] dementsprechend. So müsste ein Charakter mit „[[Aggression (Nachteil)|Aggression]]“ 5 lediglich 3 [[LE]] verlieren, um die '''Blutige Rache''' zu nutzen. Natürlich muss der Charakter dann auch mit den verschärften Konsequenzen dieses [[Nachteils]] leben.
 
* Der Charakter muss diese [[Rassenfähigkeit]] keineswegs unmittelbar nutzen. Solange er sich an seinen Gegner und den durch ihn erlittenen Schmerz erinnert, verfällt die '''Blutige Rache''' nicht. Ohne Zweifel ein Umstand, der schon bei so manchem Peiniger für ein böses Erwachen gesorgt hat.
 
* Der Charakter muss diese [[Rassenfähigkeit]] keineswegs unmittelbar nutzen. Solange er sich an seinen Gegner und den durch ihn erlittenen Schmerz erinnert, verfällt die '''Blutige Rache''' nicht. Ohne Zweifel ein Umstand, der schon bei so manchem Peiniger für ein böses Erwachen gesorgt hat.
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* Allerdings kann angestauter Zorn, vielleicht sogar gehen mehrere Wesen, nicht spurlos an einem Charakter vorüber gehe, insbesondere wenn er keiner [[Gesinnung |bösen Gesinnung]] nachfolgt. Es ist daher ratsam immer wieder bewusst vom Gedanken der '''Blutigen Rache''' abzulassen, sonst sollte auch der verbundene [[Nachteil]] überdurchschnittlich stark im Rollenspiel zum Ausdruck kommen. Dies kann beispielsweise durch gezielte {[[Meditation (Spezialisierung)|Meditation]]} erfolgen.
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* Wird ein Gegner, der noch im Fokus der '''Blutigen Rache''' steht, durch jemand anderen besiegt, richtet sich der Zorn des Charakters gegen dieses Wesen. Welche Formen und Ausmaße dies annimmt, hängt maßgeblich vom verbundenen [[Nachteil]] und einem entsprechenden [[Probewurf]] zur Selbstbeherrschung ab.
  
 
[[Kategorie:Rassenfähigkeiten]]
 
[[Kategorie:Rassenfähigkeiten]]
 
[[Kategorie:IUNA]]
 
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Version vom 26. Juli 2022, 01:30 Uhr

Rasse: Rayatin
Art: Rassenfähigkeit
XP-Kosten: ???
Voraussetzung: NachteilJähzorn“ 4, „Aggression“ 3 oder „Rachsucht“ 2; WA-Intuition 2; Angriffsfertigkeit auf FW 5

Beschreibung: Aufgrund ihres dämonischen oder infernalen Erbes sind Rayatin besonders empfänglich für dunkle Emotionen wie Neid, Gier oder Zorn und fühlen sich oftmals von niederen Instinkten getrieben. Doch kann es ihnen gerade Dank ihrer sterblichen Seite gelingen, diese Gefühle in gewinnbringende Bahnen zu lenken. Dieser Rassenfähigkeit erlaubt es so beispielsweise gezielte und äußerst effektive Vergeltung zu üben, wenn der Charakter von einem Gegner schmerzhaft verletzt wurde.

Auswirkung:

  • Verliert der Charakter durch eine gegnerische Attacke mindestens 5 LE, darf er im Folgenden einen eigenen Schadenswurf gegen eben diesen Angreifer spontan wiederholen.
  • Der Vergeltungschlag muss dem gegnerischen Angriff in Art und Weise entsprechen. Wurde der Charakter beispielsweise durch einen Schwertstreich verletzt, kann die Blutige Rache auch nur für einen physischen Angriff geltend gemacht werden. War der Angriff magischer Natur, muss die Vergeltung durch einen Zauber oder ähnliches erfolgen.
  • Der Spieler darf entscheiden, ob er nur einen oder alle Würfel seines Schadenswurfes erneut würfeln möchte.
  • Erleidet der Charakter mehrere Instanzen des erforderlichen Mindestschadens durch den gleichen Gegner, darf er auch die Blutige Rache entsprechend oft gegen diesen einsetzen. Dabei kann derselbe Schadenswurf jedoch höchstens [WA-Intuition] Mal verändert werden.
  • Besitzt der Nachteil, welcher Zugang zu dieser Rassenfähigkeit gewährt einen höheren Wert als vorausgesetzt, mindert dies den erforderlichen Verlust an Lebenskraft dementsprechend. So müsste ein Charakter mit „Aggression“ 5 lediglich 3 LE verlieren, um die Blutige Rache zu nutzen. Natürlich muss der Charakter dann auch mit den verschärften Konsequenzen dieses Nachteils leben.
  • Der Charakter muss diese Rassenfähigkeit keineswegs unmittelbar nutzen. Solange er sich an seinen Gegner und den durch ihn erlittenen Schmerz erinnert, verfällt die Blutige Rache nicht. Ohne Zweifel ein Umstand, der schon bei so manchem Peiniger für ein böses Erwachen gesorgt hat.
  • Allerdings kann angestauter Zorn, vielleicht sogar gehen mehrere Wesen, nicht spurlos an einem Charakter vorüber gehe, insbesondere wenn er keiner bösen Gesinnung nachfolgt. Es ist daher ratsam immer wieder bewusst vom Gedanken der Blutigen Rache abzulassen, sonst sollte auch der verbundene Nachteil überdurchschnittlich stark im Rollenspiel zum Ausdruck kommen. Dies kann beispielsweise durch gezielte {Meditation} erfolgen.
  • Wird ein Gegner, der noch im Fokus der Blutigen Rache steht, durch jemand anderen besiegt, richtet sich der Zorn des Charakters gegen dieses Wesen. Welche Formen und Ausmaße dies annimmt, hängt maßgeblich vom verbundenen Nachteil und einem entsprechenden Probewurf zur Selbstbeherrschung ab.