Stimmung (Spezialfähigkeit)

Aus IUNA-RPG
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/todo/

Überklasse: arkan
Art: Trick
Voraussetzung: Rasse ist Elf, Halbelf oder Irides oder Schulenrang auf 2 (Zauberei oder Traummagie); PE-Charisma 1
XP-Kosten: 1.000 XP

Beschreibung: Diese Spezialfähigkeit impliziert ein besonderes Talent für bezaubernde Magien und erlaubt die Emotionen eines Gesprächspartner geringfügig zu lenken. Auch wenn es sich bei der Stimmung um einen minderen magischen Effekt handelt, kann er in gewissen Situationen den Verlauf eines Gesprächs maßgeblich beeinflussen. Langfristige Veränderungen der Haltung anderer gegenüber dem Chatakter lassen sich jedoch nicht bewirken.
Normalerweise kann die Stimmung nur von einem Charakter erlernt werden, der bereits den Zugang zur arkanen Magie erlangt und die Schule der Zauberei erschlossen hat. Im Osten Iunas verkörpert die Schule der Traummagie eine äquivalente Eignung. Aber auch jene elfischen Erbes oder in deren Adern das Blut von Feenwesen fließt, können diese Spezialfähigkeit ohne weiteres Studium der arkanen Künste erlangen.
Die Anwendung der Stimmung erfordert weder Probewurf noch Magiepunkte, allerdings kann der Charakter es nur [Schulenrang ÷ 2] mal in kurzer Abfolge einsetzen. Sein PE-Charisma gilt als Bonus oder Malus auf diesen Wert. Hat sich Charakter allerdings auf die relevante Zauberschule spezialisiert, wird der Schulenrang nicht halbiert. Vergeht eine Stunde ohne, dass das Abweisen genutzt wurde, werden alle verfügbaren Anwendungen wieder aufgefrischt.

Auswirkung:

... auf doppelte Entfernung einsetzen.
... beiläufig ausführen. Eine beiläufige Aktion erfordert trotzdem die üblichen Aktionspunkte, beeinträchtig jedoch nicht den Ablauf der Initiative.
... nachträglich ausführen, um einen etwaigen (kritischen) Treffer oder Misserfolg noch zu vereiteln, nachdem die Würfel bereits gefallen sind.


  • / nicht Verbotene Schule
  • Schulenfokus: mehr Anwendungen
  • Gesprächspartner bestimmtes Gefühl vermitteln/intensivieren, passend zur Intention des Gesprächs
  • eigenes Überzeugen bevorzugt oder Kontrolle des Gegenüber benachteiligt
  • keine nachhaltige Veränderung der Beziehung
  • 2 Anwendungen: ...